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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Zum heute verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, die Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie als unzulässig zu verwerfen, nimmt Hauptgeschäftsführer Werner Stolz (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, iGZ e.V.) wie folgt Stellung:
„Es ist sehr bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen das heiße Eisen des gesetzlichen Verbotes, neben Werkvertragsbeschäftigte auch den Einsatz von Zeitarbeitskräften in der Fleischwirtschaft ganz bzw. perspektivisch auszuschließen, gar nicht erst anfassen wollte. Die von der Kammer angenommene Betroffenheits-Hürde der Beschwerdeführer aus der Zeitarbeitsbranche hätte durch eine mündliche Verhandlung sicherlich übersprungen werden können, die aber leider nicht in Karlsruhe stattgefunden hat. Nunmehr müssen sich zunächst die Fachgerichte mit diversen Einzelfragen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes weiterhin beschäftigen. Auch der Gesetzgeber sollte die für das Jahr 2023 vorgesehene Evaluation des Gesetzes nutzen, die restriktiven Zeitarbeitsregeln noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Sektorale Beschäftigungsverbote für Personaldienstleistungen wie etwa auch im Bauhauptgewerbe sind unverhältnismäßig, politisch antiquiert und daher gerade von einer „Fortschrittskoalition“ wieder abzuschaffen. Eine Zeitenwende ist auch auf diesem Gebiet längst überfällig.“
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