GVP
  • Personaldienstleistungen
    • Zeitarbeit
      • Grundlagen
      • Tarif
      • Recht
      • Politik
      • Qualitätsstandards
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalvermittlung
      • Grundlagen
      • Weiterbildung
      • Recht
      • Events
      • Qualitätsstandards
      • Zahlen & Fakten
  • Der GVP
    • Mitgliedschaft
    • Struktur
    • Leitlinien
      • Leitbild
      • Kodex
      • Qualitätsstandards
      • CSR
      • Branche für Vielfalt
    • Internationales
    • Mitglieder
    • Karriere
  • Service
    • Beratung
      • Rechtsberatung
      • Inklusion
    • Bildung
      • Allgemein
      • Seminare
      • Ausbildung
      • Studium
      • Fördermittel BA
      • Teilqualifizierung
    • Events
    • Medien
    • Schlichtung
    • Hinweisgeberschutz
  • GVP+
  • Suche
  • Kontakt

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen GVP+ Inhalten sichern.

Anmelden
Passwort vergessen?
Jetzt Mitglied werden!

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

12.09.2019
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Recruiting und rechtliche Rahmenbedingungen

„Wer suchet, der findet“ – Erfolg hat aber nur derjenige, der die richtige Strategie verfolgt. Die beste Idee nutzt wenig, wenn sie rechtlich nicht durchsetzbar ist oder gegen rechtliche Vorschriften verstößt. Es gibt viele Möglichkeiten, sich auf die Suche nach geeigneten Kandidaten zu machen. Active Sourcing, Social Recruiting und Audience Targeting sind nur einige Trends, die für die Talentsuche eingesetzt werden. Der Recruiter von heute muss hochflexibel und agil sein und auch die Rechtslage kennen.  

„Wer suchet, der findet“ – Erfolg hat aber nur derjenige, der die richtige Strategie verfolgt. Die beste Idee nutzt wenig, wenn sie rechtlich nicht durchsetzbar ist oder gegen rechtliche Vorschriften verstößt. Es gibt viele Möglichkeiten, sich auf die Suche nach geeigneten Kandidaten zu machen. Active Sourcing, Social Recruiting und Audience Targeting sind nur einige Trends, die für die Talentsuche eingesetzt werden. Der Recruiter von heute muss hochflexibel und agil sein und auch die Rechtslage kennen.

Stellenanzeigen:

Stellenanzeigen müssen AGG-konform sein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Oktober 2017 entschieden, dass es neben dem weiblichen und männlichen Geschlecht auch ein drittes Geschlecht gibt. In jeder Stellenanzeige sollte sich daher der geschlechtsneutrale Zusatz „m/w/d“ befinden.

Audience Targeting oder zielgruppenplatzierte Stellenanzeige:

Nicht nur das „Wie“, sondern auch das „Wo“ muss rechtlich durchdacht sein. Wer eine an sich diskriminierungsfreie Stellenanzeige auf einer Herrentoilette platziert, muss davon ausgehen, dass nur Männer diese Anzeige zur Kenntnis nehmen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz  (AGG) verspricht Chancengleichheit. Gibt es keinen sachlichen Grund für die konkret gewählte Platzierung einer Stellenanzeige, wird der ausgeschlossene Personenkreis diskriminiert.

Datenschutz:

Social Media Recruiting und Active Sourcing müssen sich am Datenschutzrecht messen. Denn auch das Suchen nach und die Verwertung von Daten potenziell geeigneter Kandidaten stellt eine „Verarbeitung“ von Daten dar. Die Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke spielt eine wichtige Rolle im „War for Talents“. Die gute Nachricht: Eine rechtskonforme Rekrutierung durch Active Sourcing ist möglich. Aber: Der Recruiter muss wissen, dass die Kandidatensuche über freizeitorientiere Netzwerke anderen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt als die Kandidatensuche in berufsorientierten Netzwerken. Zu prüfen ist auch, ob das Profil öffentlich, nur für registrierte Mitglieder des Netzwerkes oder nur für mit dem Profilinhaber vernetzte Kontakte zugänglich ist.

Einwilligung

Bei freizeitorientierten Netzwerken (Facebook, studiVZ) wird man insbesondere bei den Profilen, die nur eingeschränkt einsehbar sind, grundsätzlich um eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers nicht umhin kommen. Besser sieht es bei berufsorientierten Netzwerken (z.B. XING, LinkedIn) aus. Bei solchen Profildaten, die „allgemein“ zugänglich sind, dürfte eine Datenverarbeitung zulässig sein. Wenn keine (ausdrückliche) Einwilligung des Nutzers vorliegt, kann eine Interessenabwägung bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zugunsten des suchenden Arbeitgebers ausfallen: Der Nutzer muss damit rechnen, dass seine von ihm selbst ins Internet gestellten und damit frei zugänglichen beruflichen Daten für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Kandidatenansprache:

Wettbewerb ist erlaubt, aber nicht grenzenlos. Es geht darum, das geeignete und zulässige Abwerbemittel rechtlich korrekt einzusetzen. Nicht erlaubt sind z.B. die Verleitung zum Vertragsbruch, Überrumpelungen oder irreführende Äußerungen. Telefonische Kontaktaufnahmen sind grundsätzlich tabu. Zumutbar ist ein Anruf nur, wenn er der ersten Kontaktaufnahme dient, bei welcher sich der Anrufer bekannt macht, den Zweck seines Anrufes mitteilt und das Interesse an einem vertieften Kontakt erfragt.

E-Mail

Unzulässig ist es, eine E-Mail an die betriebliche E-Mail-Adresse des Kandidaten zu senden. Auch eine E-Mail an eine private E-Mail-Adresse kann unter Umständen wettbewerbswidrig sein. Hier sollte immer eine Einwilligung eingeholt werden.

Direktansprache

Bei der Abwerbung mittels Direktansprache beim Kunden ist Vorsicht geboten. Die Rechtsprechung bewertet die Abwerbung von Mitarbeitern unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz durch Wettbewerber in der Regel als wettbewerbswidrig. Personaldienstleister, die Mitglied im iGZ sind, haben zudem den Ethik-Kodex zu beachten. Die rechtlichen Anforderungen, die beim Recruiting zu beachten sind, erscheinen teilweise sehr kryptisch und realitätsfern (Datenschutz). Dennoch sollten sich Unternehmer vor Entwicklung einer Recruiting-Strategie mit den rechtlichen Regelungen auseinandersetzen, die nicht lähmen, aber sensibilisieren sollen. (JS)

Ähnliche Themen

02.01.2024
Verbändeverschmelzung: BAP und iGZ sind ab sofort der GVP
Gemeinsamer Verband aus iGZ und BAP vertritt ab jetzt gemeinsam Interessen der Personaldienstleister.
06.12.2023
Zeitarbeit und Inklusion – gut ausgebildete Zielgruppen erschließen
04.12.2023
vbw-Veranstaltungsreihe zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Mehr laden

Keine Ergebnisse.

Suchergebnisse

Alle Ergebnisse
  • Personaldienstleistungen
    • Zeitarbeit
      • Grundlagen
      • Tarif
        • News
        • Entgelttabellen
        • Basistarifwerke
        • Branchenzuschläge
        • Mindestlöhne
      • Recht
        • News
        • Mustervorlagen
        • Bundesagentur für Arbeit
        • AÜG
        • Allgemeines Arbeitsrecht
        • Arbeits- u. Gesundheitsschutz
        • Rechtsprechung
      • Politik
        • News
        • Politische Arbeit
        • Praxistest Zeitarbeit
        • Positionen
        • Pflege
        • Arbeitsmarktintegration
        • Fachkräfteeinwanderung
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalvermittlung
      • Grundlagen
      • Recht
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
  • Der GVP
    • Mitgliedschaft
    • Struktur
      • Präsidium
      • Vorstand
      • Tarifkommission
      • Verbandsbereiche
      • Landes- & Regionalbeauftragte
      • Geschäftsstellen
    • Leitlinien
      • Leitbild
      • Kodex
      • Qualitätsstandards
        • Allgemein
        • Pflege
        • Internationale Mobilität
        • Ausbildung
        • Personalvermittlung
      • CSR
      • Branche für Vielfalt
        • Eine Branche für Vielfalt
        • Charta der Vielfalt
    • Internationales
      • Allgemein
      • Europäische Gesetzgebung
    • Mitglieder
      • Mitglieder
      • Fördermitglieder
    • Karriere
  • Service
    • Beratung
      • Rechtsberatung
      • Inklusion
        • Allgemein
        • Praxisbeispiele & FAQ
        • Fördermittel
        • Juristische Grundlagen
        • Ausgleichsabgabe
    • Bildung
      • Allgemein
      • Seminare
      • Ausbildung
        • News
        • PDK-Berufsbild
        • Deine PDK-Ausbildung
        • PDK-Projekte
        • Links
      • Studium
      • Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit
      • Teilqualifizierung
    • Events
    • Medien
      • Pressemitteilungen
      • Videos
      • Presseverteiler
      • Newsletter
      • Faktenblätter
    • Schlichtung
    • Hinweisgeberschutz
  • LinkedIn
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube

Gesamtverband der
Personaldienstleister e.V. (GVP)

Geschäftsstelle Berlin | Universitätsstr. 2−3a | 10117 Berlin
Geschäftsstelle Münster | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster

Telefon: +49 30 206098-0 | info@personaldienstleister.de

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies
© 2025 Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)