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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Unser Hörtipp zum Wochenende: die neue Ausgabe des Podcast der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), der sich diesmal dem Thema "Prämienverfahren für Zeitarbeitsunternehmen" widmet. Denn die VBG belohnt durch das Prämienverfahren Mitgliedsunternehmen aus der Branche, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus besondere unfallverhütende und gesundheitserhaltende Präventionsmaßnahmen umsetzen. Das bedeutet, dass Zeitarbeitsunternehmen bestimmte Maßnahmen fördern lassen können.
Dabei beteiligt sich die VBG unter anderem bei der besonderen persönlichen Schutzausrüstung, der Arbeitsschutzorganisation sowie der individuellen Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz. Pro Prämienjahr wird eine Prämie pro Unternehmen gezahlt, die sich aus der Umsetzung einer oder mehrerer Präventionsmaßnahmen ergeben kann.
Die Höhe der Prämienzahlung ist für jede Maßnahme festgelegt und beträgt in der Regel 40 Prozent der Investitionskosten. Der Höchstbetrag pro Jahr beträgt 10.000 Euro zuzüglich einem Tausendstel der mit der Entgeltmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldeten Arbeitsentgelte der Versicherten (bei freiwillig Versicherten nach der Verssicherungssumme). Das Limit liegt jedoch bei höchstens 50.000 Euro. Dabei muss der Prämienantrag inklusive der Nachweise der Investitionen spätestens am 11. Februar des Folgejahres bei der VBG eingegangen sein.
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