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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Dr. Jenny Rohlmann
Haben Sie 2022 in Arbeits- und Gesundheitsschutz investiert? Noch bis zum 11. Februar 2023 können Personaldienstleister ihre Investitionen für Präventionsmaßnahmen bei der VBG einreichen und Prämien erhalten.
Durch das Prämienverfahren werden Unternehmen belohnt, die besondere unfallverhütende und gesundheitserhaltende Präventionsmaßnahmen umsetzen und damit Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren weiter reduzieren.
Die Höhe der Prämienzahlung ist für jede Maßnahme festgelegt und beträgt in der Regel 40 Prozent der Investitionskosten.
Seit dem 1. Juli 2022 können VBG-Mitglieder ganz einfach Online-Anträge für umgesetzte Präventionsmaßnahmen stellen und somit am Prämienverfahren teilnehmen. Registrieren Sie sich, soweit noch nicht geschehen, bei „Meine VBG“, in dem Sie sich ein VBG Online-Konto einrichten. Anschließend können Sie unter dem Button „Prämien“ einen Prämienantrag stellen. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren der Antragstellung geleitet.
Der iGZ empfiehlt seinen Mitgliedern, diese finanzielle Unterstützung unbedingt zu nutzen!
Lesen Sie im Prämienkatalog der VBG, was genau prämiert wird, und erfahren Sie mehr zum Prämienverfahren der VBG für Zeitarbeit.
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