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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

23.02.2023
Über den Autor

Jan Herzogenrath

Politischer und rechtlicher Wandel in Berlin

Ulrike Schwarzer, Mitglied im iGZ-Bundesvorstand, stellte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des iGZ-Mitgliedertreffens in Berlin den neuen Regionalkreisleiter für Berlin und Brandenburg, Gerriet Cornelius vor. Cornelius freute sich bereits zur Begrüßung sehr über die große Zahl an Gästen und den regen Austausch der iGZ-Mitglieder untereinander.

Entwicklung zum Arbeitnehmermarkt in Berlin/Brandenburg

Er berichtete von respektvollen, aber auch harten Tarifverhandlungen, aus denen ein vernünftiger Abschluss erfolgte. Der Branchentarifzuschlag mit seinem Sonderkündigungsrecht ersparte die Auszahlung einer Prämie, die viele Unternehmen nicht hätten stemmen können. Er dankte den Verhandlungsführern für ihren unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz. Zudem sei der Arbeitsmarkt immer stärker zu einem Arbeitnehmermarkt geworden, auf dem Arbeitnehmer bedingt durch den Fachkräftemangel immer höhere Forderungen durchsetzen könnten. Gerade in Berlin schätzte er die Lage der Branche als besonders politisch konnotiert ein und ging im Licht der Berliner Wahlen auf die Lage der Branche in Berlin und Brandenburg ein.

Was erwartet die Bundesagentur für Arbeit?

Besonderes Interesse weckte der Einblick in die Prüfpraxis der Bundesagentur für Arbeit durch Tobias Berghahn, Prüfkraft für Arbeitnehmerüberlassung in Berlin. Für eine reibungslose Prüfung empfahl Berghahn, bereits im Vorfeld die zu prüfenden Unterlagen bereitzuhalten. Auch die „unproduktiven Zeiten“ (Urlaub, Krankheit, Nichteinsatz) würden grundsätzlich häufig kontrolliert. Daher sollten diese jederzeit gründlich dokumentiert werden, um der BA darzulegen, dass die Arbeitnehmer von sich aus auf Einsätze verzichtet haben. Entsprechend sei das Arbeitszeitkonto gründlich zu führen und auch festzuhalten, dass daraus entstehende nötige Ausgleiche erfolgt sind.

AÜG-Reform – zahnloser Tiger?

Zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und dem entsprechenden Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) referierte Andrea Resigkeit, stellvertretende iGZ-Hauptgeschäftsführerin und Leiterin des iGZ-Fachbereiches Politische Grundsatzfragen. Die Regelungen zur Überlassungshöchstdauer seien laut des BMAS-Berichts quasi wirkungslos, da in vielen Bereichen tarifliche Ausnahmen getroffen würden.

BMAS übersieht gerechte Bezahlung in der Zeitarbeit

Resigkeit betonte dafür den im Bericht zu kurz gekommenen Punkt der gerechten Bezahlung. In einem direkten Vergleich von gleich qualifizierten Arbeitnehmern seien Zeitarbeitskräfte ebenso gut bezahlt wie die Beschäftigten der Stammbelegschaften. Anschließend gab sie den Teilnehmern noch einen Ausblick auf die politischen Entwicklungen. Sie zeigte sich hoffnungsvoll, dass die Zeitarbeit künftig bei der Neuausarbeitung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes berücksichtigt werde. Auch zur Aufhebung des sektoralen Zeitarbeitsverbots im Bauhauptgewerbe gab sie sich optimistisch.

Rechtliche Pflicht zur elektronischen AU

Eric Odenkirchen, Syndikusrechtsanwalt und iGZ-Fachbereichsleiter Arbeits- und Tarifrecht, informierte über Neuerungen im Arbeitsrecht. Odenkirchen erläuterte unter anderem die Anpassung der Arbeitsverträge im Hinblick auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Möglichkeit zur sogenannten eAU ist seit dem 1. Januar Pflicht.

Mehrarbeitszuschläge, Urlaubsverfall und Gesamtschutz

Die Neuanrechnung von Mehrarbeitszuschlägen, angeordnet durch den EuGH und das BAG, solle laut Odenkirchen mit Beginn diesen Jahres erfolgen. Neben der Hinweispflicht des Arbeitgebers zum Urlaubsverfall thematisierte er außerdem das EuGH-Urteil zum Gesamtschutz. Nach Entscheidung des EuGH müsse der Tarifvertrag zur Gewährleistung des Gesamtschutzes einen Ausgleich in Bezug auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen beinhalten.

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