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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
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Plusminus-Behauptung 1: Zeitarbeitskräfte verdienen im Durchschnitt rund 20 % weniger
Das IAW-Gutachten auf Basis der amtlichen Verdiensterhebung 2023 zeigt: Bei der relevanten Vergleichsgröße des Stundenlohns ist die Lohnlücke nahezu verschwunden oder kehrt sich sogar ins Positive. Zeitarbeitskräfte verdienen demnach in vielen Fällen 5–10 % mehr als vergleichbare Beschäftigte.
Die von Plusminus zitierten 20 % weniger Lohn beruhen auf unbereinigten BA-Daten, die nicht vergleichbare Gruppen berücksichtigen. Unterschiede in Alter, Qualifikation oder Betriebszugehörigkeit erklären laut BA rund 73 % dieser Differenz.
Außerdem gehört die Personaldienstleistungsbranche mit rund 90 % Tarifabdeckung zu den Spitzenreitern in Deutschland (Durchschnitt: 41 %). Selbst wenn kein Tarifvertrag gilt, schützt eine seit 2012 bestehende Lohnuntergrenze von derzeit 14,53 Euro – 13 % über dem gesetzlichen Mindestlohn – die Beschäftigten.
Plusminus-Behauptung 2: Nur 30 % der Zeitarbeitskräfte werden übernommen – der Rest fällt in prekäre Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit
Die Übernahmequote in den Kundenbetrieb allein sagt wenig über die tatsächliche Beschäftigungsperspektive aus. Entscheidend ist, ob Menschen dauerhaft in Arbeit bleiben – und hier zeigen die Zahlen der BA: 66 % der zuvor arbeitslosen Zeitarbeitskräfte sind ein Jahr nach Beschäftigungsaufnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt, entweder in der Zeitarbeit oder in anderen Branchen.
Zudem sind Zeitarbeitskräfte beim Personaldienstleister angestellt, meist unbefristet. Nach einem Einsatz folgt in der Regel der Wechsel zum nächsten Kundenbetrieb und nicht der Gang in die Arbeitslosigkeit.
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