Die Personalvermittlung als Teil der Personaldienstleistung

Grundlagen

Grundlagen der Personalvermittlung

Definition „Personalvermittlung"

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Bei einer Personalvermittlung sucht der Personalvermittler im Auftrag eines Unternehmens (Auftraggeber) stellenbezogen nach Kandidatinnen und Kandidaten, um geeignetes Personal zu finden und offene Stellen zu besetzen. Das heißt, dass die Kosten für die Vermittlung nicht seitens der Kandidatinnen und Kandidaten getragen werden, sondern von den Unternehmen. Die Personalvermittlung ist nicht zu verwechseln mit der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) oder "Temp-to-Perm" (Übernahme beim Einsatzunternehmen einer Zeitarbeitskraft).

Wie funktioniert Personalvermittlung?

In der Regel wenden sich Personalverantwortliche eines Unternehmens an Personalvermittler. Denn sie vertrauen auf deren Expertise und Kontakte und übertragen damit den aufwendigen Suchprozess nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten an einen Dienstleister mit Marktkenntnissen. Die Personalvermittler beraten sowohl das Unternehmen als auch die Kandidatinnen und Kandidaten, z. B. nehmen die Personalvermittler u.a. an den Bewerbungsgesprächen teil und moderieren diese gegebenenfalls. Das Vermittlungshonorar bzw. die Kosten der Personalvermittlung trägt das beauftragende Unternehmen. Die Höhe wird vorab vertraglich zwischen der Personalvermittlung und dem beauftragenden Unternehmen festgelegt.

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Ihre Ansprechpartner

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Anette Meyer-Pleus
stv. Leiterin Fachbereich Kommunikation | Personalvermittlung
Telefon: +49 30 206098-5213