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In einer Welt, die sich ständig wandelt, ist die richtige Besetzung von Positionen entscheidender denn je. Personalvermittlung ist nicht nur das Zusammenführen von Talent und Unternehmen, sondern auch ein Wegweiser für Karrieren und organisatorisches Wachstum. Aber wie genau funktioniert sie? Wie verändert sie das Spiel für Bewerber und Unternehmen?
Bei einer Personalvermittlung sucht der Personalvermittler im Auftrag eines Unternehmens (Auftraggeber) stellenbezogen nach Kandidatinnen und Kandidaten, um geeignetes Personal zu finden und offene Stellen zu besetzen. Das heißt, dass die Kosten für die Vermittlung nicht seitens der Kandidatinnen und Kandidaten getragen werden, sondern von den Unternehmen. Die Personalvermittlung ist nicht zu verwechseln mit der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) oder "Temp- to-Perm" (Übernahme beim Einsatzunternehmen einer Zeitarbeitskraft).
In der Regel wenden sich Personalverantwortliche eines Unternehmens an Personalvermittler. Denn sie vertrauen auf deren Expertise und Kontakte und übertragen damit den aufwendigen Suchprozess nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten an einen Dienstleister mit Marktkenntnissen. Die Personalvermittler beraten sowohl das Unternehmen als auch die Kandidatinnen und Kandidaten, z. B. nehmen die Personalvermittler u.a. an den Bewerbungsgesprächen teil und moderieren diese gegebenenfalls. Das Vermittlungshonorar bzw. die Kosten der Personalvermittlung trägt das beauftragende Unternehmen. Die Höhe wird vorab vertraglich zwischen der Personalvermittlung und dem beauftragenden Unternehmen festgelegt.
"Temp to perm" (oder auch "temp to hire" oder "vermittlungsorientierte Zeitarbeit") ist eine Mischform aus Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und der Personalvermittlung. Die bzw. der Beschäftigte wird aus einer zunächst zeitlich begrenzten Arbeitnehmerüberlassung ("temporary") in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis ("permanent") beim Kundenunternehmen übernommen. Diese dauerhafte Anstellung erfolgt somit direkt aus der vorangegangenen Arbeitnehmerüberlassung.
Arbeitnehmerüberlassung ist durch ein Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), einem Zeitarbeitnehmer und einem Kunden (Entleiher) gekennzeichnet. Die Zeitarbeitskraft ist bei dem Zeitarbeitsunternehmen fest angestellt, erbringt ihre Arbeitsleistung aber beim Kunden.
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