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Seit dem 1. November 2012 sind sukzessiv Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) in Kraft getreten. Diese regeln, dass Zeitarbeitnehmer, die in ein und demselben Kundenbetrieb bestimmter Branchen eingesetzt werden, Zuschläge auf die tariflich vereinbarten Grundentgelte erhalten (sog. Branchenzuschläge). Die Höhe der Zuschläge steigt mit der Dauer des Einsatzes im selben Kundenbetrieb an.
Die elf Branchenzuschlagstarifverträge sind angesichts der gesetzlichen Equal Pay-Vorschrift für die Zeitarbeitsbranche von enormer Bedeutung. Finden Branchenzuschlagstarifverträge Anwendung, bestimmt sich die Vergütung des Zeitarbeitnehmers für die gesamte Dauer des Einsatzes (bis zum Erreichen der Höchstüberlassungsgrenze) nach diesen Tarifverträgen. Das gesetzliche Equal Pay gilt in diesen Fällen grundsätzlich nicht. Allerdings muss durch die Branchenzuschläge nach spätestens 15 Monaten Überlassungsdauer mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht werden, das als gleichwertig mit dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer in der Einsatzbranche durch die Tarifvertragsparteien festgelegt ist. Was das vergleichbare Arbeitsentgelt ist, bestimmen also die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche (sog. Tarifliches Equal Pay).
Die Branchenzuschlagstarifverträge mit der IG Metall, IGBCE und EVG sind mit Tarifabschlüssen in 2023 und 2024 um die Tarifverträge Inflationsausgleichsprämie (TV IAP) für das Jahr 2024 ergänzt worden. Diese sind mit Ablauf des 31.12.2024 ausgelaufen.
Unter politischen Gesichtspunkten sind die erzielten Einigungen mit den Gewerkschaften ein Statement für die funktionierende Tarifautonomie in Deutschland.
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP und der iGZ sind nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP und des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die zwischen dem BAP bzw. dem iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit jeweils abgeschlossenen Tarifverträge Zeitarbeit.
Die im Rahmen der Tarifabschlüsse 2023 und 2024 mit der IG Metall, IGBCE und EVG abgeschlossenen Tarifverträge Inflationsausgleichsprämie (TV IAP) sind mit Ablauf des 31.12.2024 ausgelaufen.
Die Erläuterungen zu den TV IAP sowie eine Übersicht über alle IAP-Tarifverträge stellen wir Ihnen hier weiterhin als Download zur Verfügung. Alle TV IAP sind in der Übersicht verlinkt und als PDF aufrufbar.
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