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Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.
Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.
Der GVP stellt seinen Mitgliedern Muster für Arbeitsverträge und Arbeitnehmerüberlassungsverträge sowie Checklisten und Vordrucke in deutscher und teilweise englischer Ausführung als Arbeitshilfe für die tägliche Praxis exklusiv zur Verfügung.
GVP-Mitglieder erhalten hier exklusiv Arbeitsvertragsmuster zum neuen GVP-Tarifwerk für Neueinstellungen ab dem 01.01.2026 zum Download. Das neue GVP-Tarifwerk ersetzt die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifwerke.
Hinweis: Erläuterungen zu den neuen Arbeitsvertragsmustern können Sie der Mitgliederinformation vom 19.11.2025 entnehmen.
Nur für ehemalige iGZ-Mitglieder bei Anwendung der Übergangsregelung.
Die von den Rechtsabteilungen des BAP und des iGZ entwickelten Musterüberlassungsverträge können von GVP-Mitgliedern weiterhin in der Praxis genutzt werden.
Bitte wählen Sie aus, welche Musterveträge Sie nutzen möchten:
Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterüberlassungsverträge des iGZ. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.
Hier finden Sie die von der Rechtsabteilung des iGZ entwickelten Musterverträge. Die Rechtsabteilung des GVP hat auf dieser Basis zusätzliche Anpassungen in einer weiteren Version der Musterverträge vorgenommen. Mit dieser Version kann die seit dem 01.01.2025 mögliche Textform in der Praxis umgesetzt werden.
Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterüberlassungsverträge des BAP. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.
Hier finden Sie die von der Rechtsabteilung des BAP entwickelten Musterverträge. Die Rechtsabteilung des GVP hat auf dieser Basis zusätzliche Anpassungen in einer weiteren Version der Musterverträge vorgenommen. Mit dieser Version kann die seit dem 01.01.2025 mögliche Textform in der Praxis umgesetzt werden.
Hier finden Sie Fragebögen zur Bestimmung der Branchenzugehörigkeit und zur Ermittlung der Bestandteile des gesetzlichen Equal Pay und des Branchenzuschlags ab dem 16. Einsatzmonat. Die Übersetzungen der Anlagen in die englische Sprache erhalten Sie über eine Anfrage an den Fachbereich Recht & Tarif.
Bitte wählen Sie aus, welche Musterfragebögen Sie nutzen möchten:
Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterfragebögen des iGZ. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.
In den von der Rechtsabteilung des iGZ entwickelten Überlassungsverträgen wird auf mehrere Anlagen verwiesen.
Hier finden Sie den Fragebogen zur Bestimmung der Branchenzugehörigkeit (Anhang 1), den Fragebogen zur Ermittlung der Bestandteile des gesetzlichen Equal Pay und des Branchenzuschlags ab dem 16. Einsatzmonat (Anhang 2).
Die Vereinbarung über eine gemeinsame Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit einer Verschwiegenheitserklärung (Anhang 3) finden Sie unter “Allgemeines Arbeitsrecht”, dort unter Datenschutz.
Die Fragebögen werden in zwei Versionen angeboten. In der "aufgeklappten" pdf-Datei sind sämtliche Erläuterungen auch für den Kunden direkt sichtbar. In der Word-Datei sind die Erläuterungen zunächst "zugeklappt", die einzelnen Fragen können bei Bedarf "aufgeklappt" werden.
In der "aufgeklappten" Version sind alle Fragen an den Kunden und die Erläuterungen direkt sichtbar. Die Fragen können nicht "zugeklappt" werden.
In der "zugeklappten" Version können die einzelnen Fragen an den Kunden und die Erläuterungen dieser Fragen bei Bedarf "aufgeklappt" werden.
Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterfragebögen des BAP. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.
In den von der Rechtsabteilung des BAP entwickelten Überlassungsverträgen wird auf mehrere Anlagen verwiesen.
Hier finden Sie den Fragebogen zur Bestimmung der Branchenzugehörigkeit (Anlage zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und den Fragebogen zur Ermittlung der Bestandteile des gesetzlichen Equal Pay (Equal-Pay-Fragebogen).
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