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Der GVP ist die relevante Schnittstelle zwischen den Interessen der Branche einerseits und der Politik sowie entscheidenden Institutionen andererseits. Doch was heißt das konkret und was tut der Verband eigentlich, um die Interessen der Personaldienstleister im weiteren politischen Raum zu vertreten? Wo kann der GVP politisch aktiv werden und wo sind die Grenzen einer solchen Interessenvertretung? Die Zeiten, in denen Geldkoffer eine entscheidende Rolle spielten, sind jedenfalls vorbei, und den sogenannten Lobbyisten wird heutzutage sehr genau auf die Finger gesehen. Wie und wo der GVP die berechtigten Interessen seiner Mitglieder und der Branche einbringt, wird im Folgenden erläutert.
Nach den Konsultationen mit anderen Bundesministerien wird der Referentenentwurf dem Bundeskabinett, also der Bundesregierung, zur Entscheidung vorgelegt. Nach dessen Zustimmung wird er als Regierungsentwurf bezeichnet. Die entscheidende Hürde ist danach die Beratung und der Beschluss des Gesetzes durch den Bundestag. Auch die Bundesländer werden über den Bundesrat beteiligt.
Die eigentlichen Beratungen des Gesetzentwurfs finden in den Ausschüssen des Bundestages statt. Beim AÜG wäre der Ausschuss für Arbeit und Soziales zuständig bzw. federführend. Dieser würde in der Regel für seine Beratungen eine öffentliche Expertenanhörung ansetzen. Der GVP, aber auch Gewerkschaften und andere Sachverständige könnten auf Einladung der unterschiedlichen Fraktionen in dieser Anhörung Stellung zum Entwurf beziehen. Auch wenn das „Strucksche Gesetz“, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineinkommt, weiterhin Bestand hat, kann eine Bundesregierung in der Regel auf die Mehrheit der sie tragenden Koalition setzen. Das heißt also, dass weitreichende Änderungen an Regierungsentwürfen zwar vorkommen, aber doch die Ausnahme sind.
Wie gezeigt, gibt es also mehrere Formate, bei denen die Interessenvertreter zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Gesetzgebung offiziell Stellung beziehen können. Da Gesetzgebung nicht im luftleeren Raum stattfindet, ist es wichtig, mit den relevanten Akteuren auch vor, während und nach dem Gesetzgebungsprozess im Gespräch zu bleiben. Denn der formale Gang der Gesetzgebung und die Verbändebeteiligungen sind das eine.
Hintergrundgespräche- und papiere, Abstimmungen mit anderen Interessenvertretern und ein steter Austausch auf unterschiedlichen Ebenen – wie mit Abgeordneten, Arbeitsgruppen und Bundestagsfraktionen – sind ein entscheidender Teil der Interessenvertretung. Nur wer dauerhaft im Austausch bleibt, hat im entscheidenden Moment die Chance, sich Gehör zu verschaffen und seine Positionen einzubringen. Nicht zuletzt, weil Koalitionsverträge, wie beschrieben, aber auch aktuelle Ereignisse einen starken Einfluss auf die Gesetzgebung entwickeln.
Trotzdem ist wichtig zu wissen, dass allein im Lobbyregister des Bundestages mehr als 6.000 Interessenvertreter registriert sind. Hinzu kommen weitere Stimmen, die vom Gesetzgeber gehört werden wollen. Dazu gehören Arbeitgeberverbände wie der GVP und Gewerkschaften, die aufgrund der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit nicht registrierungspflichtig sind.
In dieser großen Landschaft von Interessenvertretern, Entscheidern und auch Journalisten kann kaum jemand seine Positionen in die Gesetzgebung ohne Abstriche einbringen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass immer häufiger Parteien mit sehr unterschiedlichen Programmen miteinander koalieren und sich auf einen gemeinsamen Nenner einigen müssen. Das führt dazu, dass leider viel zu oft politische Themen zur Kompromissfindung miteinander verknüpft werden, die sachlich nichts miteinander zu tun haben. Bei einem solchen “Kuhhandel” nützen dann auch die besten Argumente nichts mehr. Doch wer überhaupt nicht vertreten ist, findet gar kein Gehör und hat damit keine Chance, dass seine Einwände oder auch Ideen berücksichtigt werden.
Ein bewährtes Format der politischen Arbeit des GVP, bei dem die GVP-Mitglieder ihre Erfahrungen einbringen, ist der Praxistest Zeitarbeit. Er funktioniert nur durch die Mitarbeit der Mitglieder. Vor Ort, in den GVP-Mitgliedsunternehmen, können sich politische Vertreter und Vertreterinnen ein Bild von der Realität der Branche jenseits der medialen Berichterstattung machen. Viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben bereits die Gelegenheit genutzt, um mit Zeitarbeits- und Kundenunternehmen sowie Zeitarbeitskräften ins Gespräch zu kommen. Es hat sich gezeigt, dass der persönliche Kontakt Vorbehalte gegenüber der Zeitarbeit nicht nur abbauen kann, sondern auch die vielen positiven Effekte für Zeitarbeitskräfte und Kundenunternehmen erkannt werden.
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