Zeitarbeit - Ein attraktives Beschäftigungsverhältnis

Politische Arbeit

Interessenvertretung

Der GVP ist die relevante Schnittstelle zwischen den Interessen der Branche einerseits und der Politik sowie entscheidenden Institutionen andererseits. Doch was heißt das konkret und was tut der Verband eigentlich, um die Interessen der Personaldienstleister im weiteren politischen Raum zu vertreten? Wo kann der GVP politisch aktiv werden und wo sind die Grenzen einer solchen Interessenvertretung? Die Zeiten, in denen Geldkoffer eine entscheidende Rolle spielten, sind jedenfalls vorbei, und den sogenannten Lobbyisten wird heutzutage sehr genau auf die Finger gesehen. Wie und wo der GVP die berechtigten Interessen seiner Mitglieder und der Branche einbringt, wird im Folgenden erläutert.

Akteure der Gesetzgebung - Legislative und Exekutive

Gesetze macht nach dem Lehrbuch die Legislative (die gesetzgebende Gewalt). Für die Arbeitsmarktpolitik und im speziellen für das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die Bundesebene zuständig. Somit ist der Deutsche Bundestag für die Personaldienstleistungsbranche maßgeblich. Neben dem Gesetzgeber spielt auch die Exekutive, insbesondere die Bundesregierung, eine wesentliche Rolle beim Gestalten von gesetzlichen Regeln. So werden die meisten Gesetze heutzutage von der Bundesregierung auf den Weg gebracht und dann von der sie tragenden Regierungskoalition im Bundestag beschlossen. Dazu trägt auch die Entwicklung bei, immer konkreter werdende Koalitionsverträge zu schließen und diese dann in der Legislaturperiode abzuarbeiten.

Der Gang der Gesetzgebung

Gesetze werden in den meisten Fällen zunächst in einem Bundesministerium entworfen und gehen dann in die Abstimmung mit anderen Ministerien, in die sogenannte Ressortabstimmung. Solange heißen sie noch Referentenentwurf. Bei der Arbeitsmarktgesetzgebung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig. Noch bevor der Entwurf dem Bundeskabinett der Bundesregierung zum Beschluss vorgelegt wird, gibt das Ministerium Betroffenen im Rahmen einer Verbändeanhörung die Möglichkeit, sich zum Entwurf zu äußern. Bei einer Änderung des AÜG sollte das BMAS den GVP als Vertreter der betroffenen Branche zur Stellungnahme auffordern.

Nach den Konsultationen mit anderen Bundesministerien wird der Referentenentwurf dem Bundeskabinett, also der Bundesregierung, zur Entscheidung vorgelegt. Nach dessen Zustimmung wird er als Regierungsentwurf bezeichnet. Die entscheidende Hürde ist danach die Beratung und der Beschluss des Gesetzes durch den Bundestag. Auch die Bundesländer werden über den Bundesrat beteiligt.

Die eigentlichen Beratungen des Gesetzentwurfs finden in den Ausschüssen des Bundestages statt. Beim AÜG wäre der Ausschuss für Arbeit und Soziales zuständig bzw. federführend. Dieser würde in der Regel für seine Beratungen eine öffentliche Expertenanhörung ansetzen. Der GVP, aber auch Gewerkschaften und andere Sachverständige könnten auf Einladung der unterschiedlichen Fraktionen in dieser Anhörung Stellung zum Entwurf beziehen. Auch wenn das „Strucksche Gesetz“, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineinkommt, weiterhin Bestand hat, kann eine Bundesregierung in der Regel auf die Mehrheit der sie tragenden Koalition setzen. Das heißt also, dass weitreichende Änderungen an Regierungsentwürfen zwar vorkommen, aber doch die Ausnahme sind.

Die Interessenvertretung – formal und in der Praxis

Wie gezeigt, gibt es also mehrere Formate, bei denen die Interessenvertreter zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Gesetzgebung offiziell Stellung beziehen können. Da Gesetzgebung nicht im luftleeren Raum stattfindet, ist es wichtig, mit den relevanten Akteuren auch vor, während und nach dem Gesetzgebungsprozess im Gespräch zu bleiben. Denn der formale Gang der Gesetzgebung und die Verbändebeteiligungen sind das eine.

Hintergrundgespräche- und papiere, Abstimmungen mit anderen Interessenvertretern und ein steter Austausch auf unterschiedlichen Ebenen – wie mit Abgeordneten, Arbeitsgruppen und Bundestagsfraktionen – sind ein entscheidender Teil der Interessenvertretung. Nur wer dauerhaft im Austausch bleibt, hat im entscheidenden Moment die Chance, sich Gehör zu verschaffen und seine Positionen einzubringen. Nicht zuletzt, weil Koalitionsverträge, wie beschrieben, aber auch aktuelle Ereignisse einen starken Einfluss auf die Gesetzgebung entwickeln.

Tausende von Interessenvertretungen

Trotzdem ist wichtig zu wissen, dass allein im Lobbyregister des Bundestages mehr als 6.000 Interessenvertreter registriert sind. Hinzu kommen weitere Stimmen, die vom Gesetzgeber gehört werden wollen. Dazu gehören Arbeitgeberverbände wie der GVP und Gewerkschaften, die aufgrund der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit nicht registrierungspflichtig sind.

In dieser großen Landschaft von Interessenvertretern, Entscheidern und auch Journalisten kann kaum jemand seine Positionen in die Gesetzgebung ohne Abstriche einbringen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass immer häufiger Parteien mit sehr unterschiedlichen Programmen miteinander koalieren und sich auf einen gemeinsamen Nenner einigen müssen. Das führt dazu, dass leider viel zu oft politische Themen zur Kompromissfindung miteinander verknüpft werden, die sachlich nichts miteinander zu tun haben. Bei einem solchen “Kuhhandel” nützen dann auch die besten Argumente nichts mehr. Doch wer überhaupt nicht vertreten ist, findet gar kein Gehör und hat damit keine Chance, dass seine Einwände oder auch Ideen berücksichtigt werden.

Erfahrungen der Mitglieder für die politische Arbeit

Der GVP ist zwar einer der großen Arbeitgeberverbände, dessen Stimme in Berlin vernommen wird, aber letztlich gibt es Tausende weitere Vertreter der verschiedensten Interessen, die um die Aufmerksamkeit im politischen Berlin buhlen. Und Aufmerksamkeit ist ein knappes Gut. Es ist daher wichtig zu wissen, wer wann mit welchem Thema angesprochen wird. In Gesprächen mit Entscheidern ist es von großem Vorteil, wenn sich ein Bezug zur Praxis möglichst konkret darstellen lässt. Denn Zahlen, Daten, Fakten sind das eine. Authentische Berichte und Erfahrungen aus der Praxis das andere und teils sogar wichtiger. Der GVP benötigt daher die Praxiserfahrungen seiner Mitglieder und bringt diese in die politische Arbeit mit ein.

Praxistest als Best Practice

Ein bewährtes Format der politischen Arbeit des GVP, bei dem die GVP-Mitglieder ihre Erfahrungen einbringen, ist der Praxistest Zeitarbeit. Er funktioniert nur durch die Mitarbeit der Mitglieder. Vor Ort, in den GVP-Mitgliedsunternehmen, können sich politische Vertreter und Vertreterinnen ein Bild von der Realität der Branche jenseits der medialen Berichterstattung machen. Viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben bereits die Gelegenheit genutzt, um mit Zeitarbeits- und Kundenunternehmen sowie Zeitarbeitskräften ins Gespräch zu kommen. Es hat sich gezeigt, dass der persönliche Kontakt Vorbehalte gegenüber der Zeitarbeit nicht nur abbauen kann, sondern auch die vielen positiven Effekte für Zeitarbeitskräfte und Kundenunternehmen erkannt werden.

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Ihre Ansprechpartner

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Dr. Anja Clarenbach
Leiterin Fachbereich Grundsatz - Politik
Telefon: +49 30 206098-5511
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Fabian Reichelt
stv. Leiter Fachbereich Grundsatz - Politik
Telefon: +49 30 206098-5512