Die Personalvermittlung als Teil der Personaldienstleistung

Recht

Personalvermittlung: Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen

Mit dem Fall des sogenannten Vermittlungsmonopols der Bundesagentur für Arbeit zum 1.8.1994 wurde die gewerbsmäßige, private Arbeitsvermittlung zugelassen. Voraussetzung war eine Erlaubnis. Dies wurde in der am 1.1.1994 in Kraft getretenen Arbeitsvermittlerverordnung geregelt.

Im Zuge der Hartz-Reformen fällt die Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler: Seit dem 27.03.2002 wird für die Personalvermittlung keine Genehmigung mehr verlangt. Das Gewerbe ist somit nicht erlaubnispflichtig, sondern muss lediglich beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden (§ 14 GewO).

Für Vermittlungsverträge gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen der Maklerverträge gemäß §§ 652 ff BGB.

Vertragsgestaltung​

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Mustervertrag Personalvermittlung
GVP, Stand: November 2025
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Muster Datenschutz- und Einwilligungserklärung für die Personalvermittlung
iGZ, Stand: Juli 2019
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Ihre Ansprechpartner

Alternate Text
Alexander Schalimow
Leiter Fachbereich Recht & Tarif
Telefon: +49 30 206098-50
Alternate Text
Christiane Brose
Leiterin Fachbereich Recht & Tarif
Telefon: +49 30 206098-50