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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Seit dem 1. August 2022 gilt die Verbandsempfehlung für die Ausbildungsvergütung der Personaldienstleistungskaufleute (PDK) bundeseinheitlich in Ost und West. Die Empfehlungen beider Zeitarbeitgeberverbände bleiben wie schon in den vergangenen drei Jahren gleich.
Seit dem 1. August gelten folgende Vergütungsempfehlungen:
1. Ausbildungsjahr: 908 Euro2. Ausbildungsjahr: 995 Euro3. Ausbildungsjahr: 1.098 Euro
Grundsätzlich sollte die Vergütung während der gesamten Laufzeit des Ausbildungsvertrags angemessen sein. Sonst können sich Nachzahlungsansprüche der Auszubildenden ergeben, sofern keine einzelvertragliche Ausschlussfrist im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Die iGZ-Mitgliedsunternehmen sind nicht verpflichtet, die Ausbildungsvergütung laut Empfehlung zu zahlen. Eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung wäre aber nicht mehr angemessen, wenn sie die in einer Vergütungsempfehlung enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 Prozent unterschreitet.
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