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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

30.09.2022
Über den Autor

Wolfram Linke

Neuer tariflicher Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche

Wer sich auf dem Arbeitsmarkt im Bereich des Mindestlohnniveaus bewegt, hat in der Zeitarbeitsbranche nach wie vor die bessere Alternative zur Wahl – das bleibt auch mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde so, denn die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit haben bereits eine zeitgleich höhere Entlohnung für die Branche vereinbart:

Steigerung um 1,55 Euro je Stunde

Ab dem 1. Oktober erhalten Zeitarbeitskräfte in der Entgeltstufe 1 je Stunde 12,43 Euro. Seit 1. April ´22 wurden für ungelernte Hilfskräfte in diesem Bereich 10,88 Euro gezahlt – das bedeutet eine Steigerung um 1,55 Euro pro Stunde. Auch die Entgeltstufen 2a (bislang 11,60 Euro) und 2b (bislang 12,20 Euro) galt es zu verhandeln, um die Diskrepanz zum neuen tariflichen Mindestlohn auszugleichen: Künftig werden in der Entgeltstufe 2a nun 12,63 Euro (plus 1.03 Euro) und in 2b 12,93 Euro (plus 30 Cent) ausgezahlt. Die Entgeltgruppe 1 erfasst Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.

Voraussetzungen

Für die Entgeltgruppe 2a wurden Tätigkeiten definiert, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind. In die Entgeltgruppe 2b eingestuft wird, wer Tätigkeiten ausüben soll, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist. Im Herbst werden jetzt Tarifverhandlungen der Gewerkschaften und auf Arbeitgeberseite der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) aufgenommen, um über die künftige Gestaltung der Lohngruppierungen bis zur Entgeltstufe 9 zu verhandeln, denn die Laufzeit des Tarifwerks endet am 31. Dezember.

Tarifwerk online

Da das Tarifwerk also bald nochmals erneuert wird, stellt der iGZ die Broschüre diesmal bis zum Ende der endgültigen Verhandlungen und Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags lediglich in elektronischer Form zur Verfügung. Er kann jederzeit unter „iGZ-DGB-Tarifwerk“ oder hier, gültig ab 1. Oktober, jederzeit online eingesehen und als PDF heruntergeladen werden.

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