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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

04.05.2020
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Neue Mindestlöhne im Mai

Laut dem Bundesanzeiger sind die Mindestlöhne für Maler und Lackierer sowie Steinmetze zum 1. Mai 2020 gestiegen.

Laut dem Bundesanzeiger sind die Mindestlöhne für Maler und Lackierer, Pflegekräfte und Steinmetze zum 1. Mai 2020 gestiegen.

Für Maler und Lackierer steigt der Mindestlohn für ungelernte Kräfte auf 11,10 Euro und für gelernte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 13,50 Euro im Westen und im Osten. Steinmetze und Steinbildhauer bekommen ab dem 1. Mai 12,20 Euro Mindestlohn.

Pflegehilfskräfte

Für Pflegehilfskräfte werden die Mindestlöhne seit 1. Mai 2020 in vier Schritten bis zum 1. April 2022 auf im Osten und im Westen einheitliche 12,55 Euro pro Stunde steigen. Bereits ab dem 1. September 2021 wird es keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben. Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal einen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt: Für qualifizierte Hilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung wird ab 1. April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) beziehungsweise 12,20 Euro (im Osten) gelten. Ab 1. April 2022 sind es dann in Ost und West 13,20 Euro. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung werden ab dem 1. Juli 2021 bundesweit mindestens 15 Euro erhalten, ab dem 1. April 2022 soll der Mindestlohn 15,40 Euro betragen.

Baugewerbe

Auch wenn Zeitarbeitsunternehmen nicht ins Bauhauptgewerbe überlassen dürfen, sind Tätigkeiten im Nebenerwerb relevant. 12,55 Euro ist seit Mai neues Lohn-Minimum für Bauarbeiter. Handwerk sei auch in Corona-Zeiten besonders gefragt. (KM)

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