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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

12.08.2021
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Neue Mindestanforderungen für Ausbildungsberufe

Ab diesem Jahr enthalten alle Ausbildungsordnungen modernisierte und neue verbindliche Mindestanforderungen für die Bereiche „Recht“, „Arbeitssicherheit“, „Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“. Für Ausbildungsberufe, die ab dem 1. August 2021 in Kraft treten, sind diese „Standardberufsbildpositionen“ verbindlich. Für bereits bestehende Ausbildungsberufe, wie zum Beispiel die Ausbildung zur/zum Personaldienstleistungskaufmann/-frau (PDK), haben sie Empfehlungscharakter. 

Ab diesem Jahr enthalten alle Ausbildungsordnungen modernisierte und neue verbindliche Mindestanforderungen für die Bereiche „Recht“, „Arbeitssicherheit“, „Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“. Für Ausbildungsberufe, die ab dem 1. August 2021 in Kraft treten, sind diese „Standardberufsbildpositionen“ verbindlich. Für bereits bestehende Ausbildungsberufe, wie zum Beispiel die Ausbildung zur/zum Personaldienstleistungskaufmann/-frau (PDK), haben sie Empfehlungscharakter. 

Die Standardberufsbildpositionen sind die modernen Kompetenzfelder für anerkannte Ausbildungsberufe und definieren Mindestanforderungen. Mit ihnen gewinnen Auszubildende entscheidende Qualifikationen für die Arbeitswelt. Die Inhalte sind während der Ausbildung zu vermitteln. Dafür hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) einige praktische Umsetzungshilfen, wie beispielsweise eine Videoreihe und eine Broschüre, auf seiner Homepage veröffentlicht.

Berufsübergreifende Kompetenzen

Die für alle Ausbildungsberufe identisch formulierten Inhalte sollen sicherstellen, dass Auszubildende künftig berufsübergreifend innerhalb ihrer Ausbildung Kompetenzen erwerben können, die sie als Fachkräfte benötigen, um auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft beschäftigungsfähig zu bleiben. Kennzeichnend für die Standardberufsbildpositionen ist, dass sie integrativ, das heißt im Laufe der gesamten Ausbildungsdauer, vermittelt werden und dass sie grundsätzlich nicht berufsspezifisch sind. Für sie sind demnach – anders als für die übrigen Lernziele des Ausbildungsrahmenplans – keine zeitlichen Richtwerte zur Orientierung vorgegeben, heißt es in der Broschüre „Vier sind die Zukunft“ des BIBB. 

Warum Modernisierung?

Verbunden mit der beruflichen Ausbildung besteht der Bildungsauftrag, zur Persönlichkeitsentwicklung der Auszubildenden beizutragen. Diese sollen sich zu selbstständigen Persönlichkeiten entwickeln, die sich reflektierend und aktiv mit aktuellen gesellschaftlichen Problemen auseinandersetzen, erläutert das BIBB weiter. Da die Arbeitsprozesse immer komplexer werden, seien vor allem selbstständige Fachkräfte gefragt, die verantwortungsvoll und sozial kompetent handeln.

Digitalisierte Arbeitswelt

Zuletzt wurden die Standardberufsbildpositionen Ende der 1990er Jahre aktualisiert. „In jüngster Vergangenheit haben die Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit an Bedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund war eine Anpassung erforderlich. Diese wurde nun gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialpartnern realisiert“, erläutert Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung, im Vorwort der Publikation. „Die neuen Ausbildungsinhalte kommen vor allem den medialen, sozialen und an Nachhaltigkeit orientierten Interessen vieler junger Menschen entgegen“, resümiert er. Schließlich erfahre nicht nur der einzelne Beruf, sondern auch das Duale System der Berufsausbildung als Ganzes mit diesen modernen Ausbildungsinhalten eine Aufwertung. (BR)
 

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