Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen GVP+ Inhalten sichern.
Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.
Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Das Merkblatt wurde zum einen deutlich verschlankt, zum anderen hat es einen neuen Aufbau erhalten.
Die inhaltlichen Änderungen sind aus unserer Sicht überschaubar. Diese betreffen insbesondere folgende Punkte:
Die BA hat unter Ziffer 2.1. ihre Ausführungen zu den wesentlichen Vertragsbedingungen des Leiharbeitsverhältnisses nach § 11 Absatz 1 AÜG und den Bestimmungen des Nachweisgesetzes an die aktuelle Gesetzeslage angepasst:
Dieser Nachweis kann nunmehr ganz oder teilweise durch einen schriftlichen oder in Textform elektronisch übermittelten Arbeitsvertrag ersetzt werden. Die Aushändigung eines schriftlichen Nachweises ist nicht mehr erforderlich.
Die Ausführungen zum Verbot der Überlassung in die Fleischwirtschaft – nunmehr unter Ziffer 2.6. – wurden deutlich verkürzt, da die eng begrenzten Ausnahmen für Überlassungen in die Fleischverarbeitung bis zum 31. März 2024 befristet waren und seitdem nicht mehr zulässig sind.
Das Merkblatt wurde im Hinblick auf die zum 01.11.2024 in Kraft getretene „Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ aktualisiert und führt unter Ziffer 3.2. die nach dieser Verordnung geltenden Mindestlöhne für die Zeitarbeit auf.
Hinweis zu den GVP-Mustervorlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Anschluss an den iGZ-Musterarbeitsvertrag unter „Unterlagen / Empfangsbekenntnis“ der frühere Stand (03/2023) um den aktuellen Stand des Merkblatts (03/2025) zu ersetzen ist. Sollten Sie in anderen Dokumenten auf den Stand des Merkblatts hinweisen, müssten die Angaben ebenfalls angepasst werden.
Keine Ergebnisse.