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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
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Mit folgenden Forderungen sind die DGB-Gewerkschaften in die Verhandlung gegangen:
Das Verhandlungsergebnis beinhaltet Folgendes:
Die Entgelttarifverträge BAP-DGB und iGZ-DGB, die seitens der Gewerkschaften zum 30.09.2025 gekündigt waren, treten mit Wirkung zum 01.10.2025 unverändert wieder in Kraft und werden zum 01.01.2026 durch den Entgelttarifvertrag GVP-DGB ersetzt.
Die Jahressonderzahlungen werden tarifdynamisch auf Basis der Entgeltgruppe (EG) 4 des Entgeltrahmentarifvertrags GVP-DGB entsprechend der vorgenannten Tariferhöhungen angepasst.
Die Tarifvertragsparteien einigten sich außerdem darauf, einen Mindestlohntarifvertrag abzuschließen, dessen Mindestlöhne identisch sind mit den in diesem Verhandlungsergebnis vereinbarten Stundenentgelten der EG 1. Sie werden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorschlagen, den Mindestlohntarifvertrag als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen.
Die Tarifvertragsparteien vereinbarten eine Erklärungsfrist bis zum 22.10.2025.
Keine Ergebnisse.