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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

04.05.2021
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Malermindestlohn bundesweit nun einheitlich

Der Lohn im Maler- und Lackiererhandwerk ist gestiegen: Mit der Bekanntmachung der zehnten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk im Bundesanzeiger traten zum 1. Mai höhere Mindestentgelte in Kraft.

Der Lohn im Maler- und Lackiererhandwerk ist gestiegen: Mit der Bekanntmachung der zehnten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk im Bundesanzeiger traten zum 1. Mai höhere Mindestentgelte in Kraft.

Ebenso wie in der Zeitarbeitsbranche gelten nun auch für Maler und Lackierer bundesweit einheitliche Mindestlöhne. Gelernte Maler und Lackierer bekommen nun einen Stundenlohn in Höhe von 13,80 Euro. Der Lohn für ungelernte Hilfskräfte wurde auf 11,40 Euro pro Stunde festgelegt. Bis zum 30. April 2021 galt ein Satz von 13,50/11,10 Euro. Die Löhne sind aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit auch für Zeitarbeitnehmer bindend, die im Maler- und Lackiererhandwerk beschäftigt sind. Gleiches gilt für geringfügig Beschäftigte. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Mai 2022 außer Kraft.

Geltungsgrenzen

Der Tarif gilt nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer, die in stationären Werkstätten tätig sind, sowie Beschäftigte, die Schüler einer allgemeinbildenden, weiterführenden Schule oder  einer berufsvorbereitenden Schule sind. Ebenfalls außen vor sind Praktikanten oder Beschäftigte die innerhalb eines Jahres nach Schulende bis zu 50 Arbeitstage zur Berufsfindung arbeiten. Ausgenommen ist zudem gewerbliches Reinigungspersonal und anderes gewerbefremdes Hilfspersonal, das nur in den Verwaltungs-, Verkaufs- und Sozialräumen arbeitet. (WLI)

Einen Überblick über die zetarbeitsrelevanten Mindestlöhne finden iGZ-Mitgliedsunternehmen exklusiv im internen Teil der Homepage unter "Überblick über die zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhne".

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