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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) unterstreicht mit der Verabschiedung seines Ethik-Kodexes die Wichtigkeit der Einhaltung ethischer Regeln für die Zeitarbeit. Werden ethische Regeln von einem Mitglied des iGZ aus Sicht eines Mitarbeiters, eines Bewerbers, eines Kundenunternehmens oder einer Einrichtung verletzt, so kann von diesen die iGZ-Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) angesprochen werden. Die KuSS gliedert sich in eine Kontakt- und eine Schlichtungsstelle.
Die Mitarbeiter der Kontaktstelle unterliegen keinen Weisungen des Vorstandes oder der Bundesgeschäftsstelle des iGZ.
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