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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „BAP“.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Die kürzlich vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlichten Zahlen sind ambivalent: Laut IAB-Arbeitsmarktbarometer überwindet der deutsche Arbeitsmarkt zwar zunehmend die Folgen der Energiekrise, wodurch die Nachfrage nach Arbeitskräften wieder spürbar ansteigt. Zugleich attestieren die IAB-Forscher jedoch eine Arbeitskräfteknappheit in Deutschland wie seit dem Wirtschaftswunder nicht mehr.
"So groß die Bemühungen aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte zur Hebung des inländischen Arbeitskräftepotenzials auch sind: Wir werden den aktuellen und erst recht den künftigen Fachkräftebedarf ohne qualifizierte Zuwanderung, gerade von außerhalb der EU, nicht ansatzweise abdecken können", betont BAP-Präsident Sebastian Lazay. Der gewaltige Haken für Personaldienstleister: Sie dürfen es aktuell gar nicht! "Dieses unsägliche ‚Stoppschild‘ in Form des §40 des Aufenthaltsgesetzes, dass es ausgerechnet der Zeitarbeit als einziger Branche weiterhin gesetzlich untersagt, Fachkräfte mit Berufsausbildung außerhalb der EU einzustellen, muss endlich beseitigt werden. Es ist meine ganz klare Erwartungshaltung an die Ampel-Koalition, dass das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung dieses Verbot endlich aus dem Weg räumt und die Zeitarbeit mit allen anderen Branchen gleichgesetzt wird", fordert Lazay.
Denn eins ist klar: "Die Personaldienstleister mit ihren internationalen Recruiting-Erfahrungen haben bereits seit vielen Jahren bewiesen, dass sie der ideale Netzwerkpartner sind, um Menschen mit ausländischem Pass in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren – und das mit nachhaltigen Beschäftigungsperspektiven.“ Dies belegen auch die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) eindrucksvoll: Während der Anteil der ausländischen Beschäftigten branchenübergreifend in Deutschland bei etwa 14% liegt, beträgt ihr Anteil in der Zeitarbeit - von IT-Experten bis hin zu Hilfskräften mit Fluchthintergrund - insgesamt mehr als 40%. „Unsere Branche könnte daher gerade kleine und mittelständische Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung im Ausland unterstützen. Das gilt besonders für multinational agierende Personaldienstleister, die den direkten Zugang zu ausländischen Fachkräften haben. Fakt ist: Die Personaldienstleistungsbranche steht seit langem als kompetenter Partner bereit. Sie muss nun endlich die Möglichkeit erhalten, ihre Expertise auch hier einzusetzen, um so ihren Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in Deutschland leisten zu können", stellt Lazay klar.
Weil Deutschland für ausländische Arbeitskräfte zunächst fremd ist, ist von Unternehmen ein großes Maß an Verantwortung gefordert. Daher ist es auch für Personaldienstleister von immenser Bedeutung, sich den aus dem Ausland kommenden Zeitarbeitskräften besonders intensiv zu widmen und sie bei der Integration zu unterstützen. "Es freut mich daher sehr, dass wir im BAP ab sofort über einen Kriterienkatalog mit umfassenden Qualitätsstandards für gute internationale Standards in der Zeitarbeit als Verbandsleitlinie verfügen. Entwickelt wurde er in kurzer Zeit im Auftrag des BAP-Präsidiums von einer agilen Arbeitsgruppe unter der Leitung unseres Vorstandsmitglieds Martin Klingen", erläutert Sebastian Lazay. In diesem Kriterienkatalog werden in fünf Artikeln grundlegende Standards guter internationaler Mobilität in der Zeitarbeit festgehalten. Doch welche sind die wesentlichen Bestandteile? Ganz wichtig sind z.B. die Unterstützung und Beratung der internationalen Zeitarbeitskräfte bei der Wohnungssuche, bei Behördengängen sowie eine intensive Betreuung durch feste Ansprechpartner im Zeitarbeitsunternehmen.
BAP-Mitglieder, die sich zur Selbstverpflichtung der in dem Kriterienkatalog definierten Standards bekennen, erhalten die Vignette "Anwender der BAP-Qualitätsstandards internationaler Mobilität". So zeigen die Unternehmen, wie wichtig ihnen die Qualität bei der Beschäftigung ausländischer Zeitarbeitskräfte ist.
Sie fühlen sich den BAP-Qualitätsstandards bei der Beschäftigung ausländischer Zeitarbeitskräfte verpflichtet? Dann unterzeichnen Sie jetzt!
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