Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen GVP+ Inhalten sichern.
Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.
Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.
Dr. Anja Clarenbach Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) Leiterin Fachbereich Grundsatz - Politik
Dr. Anja Clarenbach verantwortet den Fachbereich Grundsatz – Politik des GVP. Seit 2003 ist sie in unterschiedlichen Funktionen für Vorgängerverbände des GVP tätig, u.a. beim “BAP” als Leiterin der Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung sowie Mitglied der Geschäftsleitung, und war von 2019 bis 2023 Geschäftsführerin der Bundesakademie für Personaldienstleistungen. Nach dem Ersten Staatsexamen (Höheres Lehramt) promovierte sie in deutscher Literaturwissenschaft.
E-Mail
Schon in ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, dass es ein Tariftreuegesetz geben soll. Jetzt liegt der entsprechende Referentenentwurf vor und soll bereits Anfang August vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Dieser Entwurf entspricht bis auf wenige Ausnahmen dem, was die Vorgängerregierung auf den Weg bringen wollte; damals scheiterte das Vorhaben am Widerstand der FDP.
Ziel des Tariftreuegesetzes soll es sein, „die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu stärken und das Tarifvertragssystem zu stabilisieren.“ Dazu sollen Unternehmen ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Vergabe und Ausführung öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge ein Tariftreueversprechen abgeben. Dieses Versprechen beinhaltet, dass ein Unternehmen „den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen Auftrags oder der Konzession tätig sind, mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren muss, die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 festsetzt.“ (§ 3 Absatz 1 Referentenentwurf). Eine solche Rechtsverordnung kann das BMAS auf Antrag nur einer [!] Tarifvertragspartei und ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen (§ 5 Referentenentwurf).
Zusätzlich sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, „von Nachunternehmern und von dem Auftragnehmer oder von Nachunternehmern beauftragten Verleihern zu verlangen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nachunternehmer und von dem Auftragnehmer oder von Nachunternehmern beauftragte Verleiher“ sich ebenfalls an die Arbeitsbedingungen zu halten, die per BMAS-Rechtsverordnung festgesetzt wurden (§ 3 Absatz 2 Referentenentwurf). Für Arbeitnehmer und Zeitarbeitskräfte soll dann auch noch ein „Anspruch auf Gewährung der verbindlichen Arbeitsbedingungen“ etabliert und „Arbeitgeber“ verpflichtet werden, ihre Mitarbeiter über diesen Anspruch schriftlich oder in Textform zu informieren (§ 4 Referentenentwurf).
Mit anderen Worten: Die Regelungen des Referentenentwurfs würden dazu führen, dass das Tarifwerk der Zeitarbeit gegenüber anderen (Branchen-)Tarifwerken diskriminiert und von ihnen ausgehebelt würde. Deswegen hat der GVP in einer Kurzstellungnahme gegenüber dem BMAS Stellung genommen und die vorgesehenen Regelungen „entschieden“ abgelehnt. Weiter heißt es in der GVP-Stellungnahme: „Das Tarifwerk der Zeitarbeitsbranche wird also erst gar nicht als Tarifbindung im Sinne des Tariftreuegesetzes in Betracht gezogen und würde somit vom Gesetzgeber – erneut – zu einem Tarifvertrag zweiter Klasse gemacht.“
Die vollständige GVP-Kurzstellungnahme, in der der Verband auch kritisiert, dass das geplante Tariftreuegesetz Bürokratie auf- statt abbauen und damit die Vorhaben der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag konterkarieren würde, kann als PDF heruntergeladen werden.
Keine Ergebnisse.