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02.02.2024
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Telefon: +49 30 206098-0
E-Mail

GVP-Hauptgeschäftsführer Swyter: „Einschränkungen der Zeitarbeit in der Pflege werden die Personalnot in diesem Bereich nur noch verstärken.“

„Ich kann es nur ausdrücklich bedauern, dass der Bundesrat dem Antrag des Landes Bayern zugestimmt hat“, sagte Florian Swyter, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP). „Einschränkungen der Zeitarbeit in der Pflege werden kein Problem lösen, sondern ganz im Gegenteil die Personalnot in diesem Bereich nur noch verstärken. Eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln hat jedenfalls gezeigt, dass lediglich etwas mehr als 18 Prozent der befragten Zeitarbeitskräfte eine Festanstellung in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung annehmen würden, wenn Zeitarbeit in der Pflege eingeschränkt oder sogar verboten würde. 66 Prozent würden dagegen in einen anderen Tätigkeitsbereich wechseln oder ganz aufhören zu arbeiten. Die Ergebnisse der IW-Studie machen damit mehr als deutlich, dass Einschränkungen für die Zeitarbeit nur zu einem Verlust von Pflegekräften führen würden. Statt rechtlich fragwürdige Restriktionen für die Zeitarbeit zu prüfen, wäre es viel zielführender, wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen würden, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie mehr Menschen für den Pflegeberuf gewonnen werden können. Der GVP steht dazu jedenfalls bereit und ist mit seinen ‚Qualitätsstandards für gute Zeitarbeit in der Pflege und im Gesundheits­wesen‘ bereits in Vorleistung gegangen.“

Zum Hintergrund:

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 den Antrag des Bundeslandes Bayern beschlossen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Einschränkungen für die Zeitarbeit in der Pflege auf den Weg zu bringen. Zu diesen Einschränkungen sollen „Grenzen für den Einsatz von Leiharbeit in Bezug auf Umfang (Quote) und Verrechnung (Deckel)“ ebenso gehören wie „eine Verpflichtung der Zeitarbeitsfirmen zur regelmäßigen Fortbildung der Mitarbeitenden“. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, „ob und inwieweit im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung einer Verleiherlaubnis die besondere Situation in der Pflege Berücksichtigung finden kann.“

Zur Meldung des Bundesrates

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