GVP
  • Personaldienstleistungen
    • Zeitarbeit
      • Grundlagen
      • Tarif
      • Recht
      • Politik
      • Qualitätsstandards
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalvermittlung
      • Grundlagen
      • Weiterbildung
      • Recht
      • Events
      • Qualitätsstandards
      • Zahlen & Fakten
  • Der GVP
    • Mitgliedschaft
    • Struktur
    • Leitlinien
      • Leitbild
      • Kodex
      • Qualitätsstandards
      • CSR
      • Branche für Vielfalt
    • Internationales
    • Mitglieder
    • Karriere
  • Service
    • Beratung
      • Rechtsberatung
      • Inklusion
    • Bildung
      • Allgemein
      • Seminare
      • Ausbildung
      • Studium
      • Fördermittel BA
      • Teilqualifizierung
    • Events
    • Medien
    • Schlichtung
    • Hinweisgeberschutz
  • GVP+
  • Suche
  • Kontakt

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen GVP+ Inhalten sichern.

Anmelden
Passwort vergessen?
Jetzt Mitglied werden!

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

28.12.2022
Über den Autor

Wolfram Linke

Elektronische Krankmeldung ab 1. Januar Pflicht

Noch immer erhalten Arbeitgeber Krankmeldungen ihrer Beschäftigten auf gelbem Papier, dem  „gelben Schein – zur Vorlage beim Arbeitgeber“. Das ändert sich jedoch endgültig mit dem Verfahren der elektronischen Krankmeldung ab 1. Januar 2023:

Elektronisches Meldeverfahren

Arbeitgeber sind dann laut § 5 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie den entsprechenden Änderungen in § 109 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Umgekehrt bedeutet das für die Beschäftigten: Gesetzlich Versicherte müssen ihrem Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Allerdings erhalten die Arbeitnehmer in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.

Digitalisierter Krankenschein

Die eAu ist eine digitalisierte Form des gelben Krankenscheins, den bisher in dreifacher Ausfertigung ausgehändigt wurde. In der Papierform gab´s bisher je eine Krankmeldung für den Arbeitgeber, den Beschäftigten und die Krankenkasse. Die elkektronische Version wird künftig weiterhin vom Arzt erstellt. Diese Bescheiniguzng wird dann aber direkt ins digitale Krankenkassensystem weitergeleitet. Von dort kann sich der Arbeitgeber digital direkt alle benötigten Informationen besorgen.

Gesetzliches Beweismittel

Laut Techniker Krankenkasse (TKK) könne die Papierausgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die eigenen Unterlagen weiterhin nützlich sein, weil die ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit nach wie vor als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel gelte.

Mitteilungspflicht

Arbeitnehmer seien nach wie vor in der Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit ihrem Arbeitgeber zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen. Beschäftigten bleibe demnach der Arztbesuch nicht erspart und dem Arbeitgeber müsse die Erkrankung sowie die voraussichtliche Dauer des Arbeitsausfalls unverzüglich mitgeteilt werden.

Weitere Informationen stellen die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) Gesundheit, Kooperationspartner des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), und der iGZ selbst auf ihrer Homepage, „dak.de“, und "ig-zeitarbeit.de" jeweils auf einer Fachthemenseite zur Verfügung.

Ähnliche Themen

02.01.2024
Verbändeverschmelzung: BAP und iGZ sind ab sofort der GVP
Gemeinsamer Verband aus iGZ und BAP vertritt ab jetzt gemeinsam Interessen der Personaldienstleister.
06.12.2023
Zeitarbeit und Inklusion – gut ausgebildete Zielgruppen erschließen
04.12.2023
vbw-Veranstaltungsreihe zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Mehr laden

Keine Ergebnisse.

Suchergebnisse

Alle Ergebnisse
  • Personaldienstleistungen
    • Zeitarbeit
      • Grundlagen
      • Tarif
        • News
        • Entgelttabellen
        • Basistarifwerke
        • Branchenzuschläge
        • Mindestlöhne
      • Recht
        • News
        • Mustervorlagen
        • Bundesagentur für Arbeit
        • AÜG
        • Allgemeines Arbeitsrecht
        • Arbeits- u. Gesundheitsschutz
        • Rechtsprechung
      • Politik
        • News
        • Politische Arbeit
        • Praxistest Zeitarbeit
        • Positionen
        • Pflege
        • Arbeitsmarktintegration
        • Fachkräfteeinwanderung
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalvermittlung
      • Grundlagen
      • Recht
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
  • Der GVP
    • Mitgliedschaft
    • Struktur
      • Präsidium
      • Vorstand
      • Tarifkommission
      • Verbandsbereiche
      • Landes- & Regionalbeauftragte
      • Geschäftsstellen
    • Leitlinien
      • Leitbild
      • Kodex
      • Qualitätsstandards
        • Allgemein
        • Pflege
        • Internationale Mobilität
        • Ausbildung
        • Personalvermittlung
      • CSR
      • Branche für Vielfalt
        • Eine Branche für Vielfalt
        • Charta der Vielfalt
    • Internationales
      • Allgemein
      • Europäische Gesetzgebung
    • Mitglieder
      • Mitglieder
      • Fördermitglieder
    • Karriere
  • Service
    • Beratung
      • Rechtsberatung
      • Inklusion
        • Allgemein
        • Praxisbeispiele & FAQ
        • Fördermittel
        • Juristische Grundlagen
        • Ausgleichsabgabe
    • Bildung
      • Allgemein
      • Seminare
      • Ausbildung
        • News
        • PDK-Berufsbild
        • Deine PDK-Ausbildung
        • PDK-Projekte
        • Links
      • Studium
      • Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit
      • Teilqualifizierung
    • Events
    • Medien
      • Pressemitteilungen
      • Videos
      • Presseverteiler
      • Newsletter
      • Faktenblätter
    • Schlichtung
    • Hinweisgeberschutz
  • LinkedIn
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube

Gesamtverband der
Personaldienstleister e.V. (GVP)

Geschäftsstelle Berlin | Universitätsstr. 2−3a | 10117 Berlin
Geschäftsstelle Münster | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster

Telefon: +49 30 206098-0 | info@personaldienstleister.de

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies
© 2025 Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)