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Mitgliedschaft

Sie möchten Mitglied im GVP werden?

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im GVP, dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband für die Personaldienstleistung in Deutschland.

Tarifverträge, arbeitsrechtliche Bestimmungen, Änderungen im AÜG – um als Personaldienstleister den Überblick über relevante Neuerungen zu behalten, benötigen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Das sind wir gerne!

Mit der nachfolgenden Beitrittserklärung werden Sie schnell und unkompliziert Mitglied im GVP. Füllen Sie dazu das Beitrittsformular vollständig aus und laden Sie zum Schluss Ihre Gründungsunterlagen (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) und ggf. Ihre gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis hoch.

Noch keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorhanden?

Wir bieten Ihnen schon vor der Mitgliedschaft Unterstützung an: Stellen Sie auch dann schon den Antrag auf eine GVP-Mitgliedschaft, in dem Sie dieses Formular ausfüllen. Wir helfen Ihnen mit den notwendigen Vertragsmustern, die Sie für die Beantragung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis benötigen.

Noch ein Hinweis: Sollten Sie sich gerade in der Beantragungsphase Ihrer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis befinden, fallen beim tarifgebundenen Beitritt erst Beiträge an, wenn uns die Erlaubnis vorliegt.

Jetzt Antrag auf Mitgliedschaft stellen

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    Ich besitze eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

    Ja

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    Unbedingt Datumsformat beachten: TT.MM.JJJJ
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    SEPA Lastschriftmandat

    Die Abrechnung erfolgt gem. Satzung jährlich per SEPA-Lastschriftmandat.


    SEPA-Lastschriftmandat *

    Hinweise

    • Das SEPA-Lastschriftmandat kann für wiederkehrende Beitrags-Zahlungen verwendet werden.
    • Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Forderungen werden frühestens zum Fälligkeitstermin eingezogen (Siehe Beitragsrechnung). Aus technischen Gründen kann der Einzug auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
    • Bitte beachten Sie, dass bei einer Rückbuchung eines eingezogenen Betrages das SEPA-Lastschriftmandat automatisch erlischt und Rücklastschriftgebühren anfallen können.
    • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
    • Falls Sie nur ein Leerformular haben möchten, finden Sie es HIER
    • Grundsätzlich ist, laut Beitragsordnung, die jährliche Zahlweise vorgesehen. Um auf eine monatliche Zahlweise umzustellen sind das oben angegebene Sepa-Mandat, so wie die formlose Antragsstellung auf monatliche Zahlweise an debitoren@personaldienstleister.de Voraussetzung.

    Gebühren

    • Bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates fallen keine Gebühren an

    Unterlagen

    • Es sind keine Unterlagen erforderlich.
    Wir benötigen Ihre Zustimmung *

    Mitgliedschaft auf GVP-Website veröffentlichen

    Nein

    Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung *
    Max. 5 MB. Erlaubte Dateitypen: .pdf
    Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis *
    Max. 5 MB. Erlaubte Dateitypen: .pdf

    Wichtige Dokumente für Ihre GVP-Mitgliedschaft

    Hier halten wir wichtige Informationen zu Ihrem Verbandsbeitrag sowie die GVP-Satzung und den Verhaltens- und Ethik-Kodex des Verbandes für Sie bereit. Als Mitglied unterzeichnen Sie automatisch den GVP-Verhaltens- und Ethik-Kodex und stehen für die Werte Fairness, Respekt und Seriosität in der Branche.

    Ihre Ansprechpartner

    Alternate Text
    Isabell Schröder
    Vertrieb | Mitgliederservice | Personal
    Telefon: +49 30 206098-5318
    Alternate Text
    Kathrin Lokau
    Zentrale | Mitgliederservice
    Telefon: +49 30 206098-5313