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15.04.2026
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Telefon: +49 30 206098-0
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Bundesverfassungsgericht bestätigt Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft – Differenzierung zur Zeitarbeit bleibt aus

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft zurückgewiesen. Damit bleibt das Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Rahmen von Werkverträgen bestehen. Eine differenzierte verfassungsrechtliche Bewertung der Zeitarbeit enthält die Entscheidung jedoch nicht.

Florian Swyter, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP), erklärt hierzu:

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt das Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft im Rahmen von Werkverträgen. Für die Zeitarbeit bringt der Beschluss allerdings keine inhaltliche verfassungsrechtliche Klärung. Das Bundesverfassungsgericht stützt die Rechtfertigung des Verbots auf ,hochrangige Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes‘, die aufgrund von unklaren Verantwortungsstrukturen beim Einsatz von Fremdpersonal im Rahmen von Werkverträgen beeinträchtigt sind, was zu zahlreichen Arbeitsunfällen in Betrieben der Fleischwirtschaft geführt hat. Im Gegensatz zu Werkverträgen ist Zeitarbeit ein eigenständig reguliertes, erlaubnispflichtiges und tariflich geordnetes Instrument mit klaren Verantwortlichkeiten beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie darf deshalb nicht mit anderen Vertragskonstruktionen gleichgesetzt werden. Hier wäre eine präzise Differenzierung zwischen Werkverträgen und Zeitarbeit wichtig gewesen. Diese bleibt auch in dieser Entscheidung aus. Das ist bedauerlich.“

Werkverträge und Zeitarbeit nicht gleichzusetzen

In der politischen und öffentlichen Debatte wurden Werkverträge und Zeitarbeit häufig gleichgesetzt. Tatsächlich spielte die Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft jedoch eine deutlich geringere Rolle. So zeigt die vom Bundesverfassungsgericht herangezogene Tatsachengrundlage für das Jahr 2018, dass bei 52 Unternehmen rund 21.923 Personen über Werkverträge tätig waren, während lediglich 2.682 Leiharbeitskräfte eingesetzt wurden.

Auch die amtliche Evaluation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Jahr 2024 bestätigt ausdrücklich, dass Zeitarbeit in der Branche in weitaus geringerem Maße genutzt wurde als Werkverträge. Zu dieser Evaluation und ihren Ergebnissen hatte sich der GVP seinerzeit bereits in einer Stellungnahme geäußert.

Ergebnisse der BMAS-Evaluation

Die Evaluation nach § 8 GSA Fleisch (Februar 2024) zeigt zudem differenzierte Auswirkungen des Verbots:

  • In mehreren kleineren Unternehmen, die die Ausnahmeregelung zur Zeitarbeit nicht nutzen, haben sich die Arbeitsbedingungen der Stammbeschäftigten verschlechtert. Genannt werden insbesondere ein höheres Arbeitstempo und vermehrte Überstunden, da Zeitarbeit zur Abfederung von Produktionsspitzen fehlt.
  • Das Betriebsklima hat sich in diesen Fällen teilweise verschlechtert, da ein wichtiger Rekrutierungsmechanismus entfällt und die Fluktuation gestiegen ist.
  • Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass insbesondere kleinere Unternehmen stärker auf Zeitarbeit angewiesen sind als große, diversifizierte Betriebe.
  • Gleichzeitig konnten unter den bestehenden Schutzvorgaben keine auffälligen Missstände im Zusammenhang mit der zulässigen Zeitarbeit festgestellt werden.
  • Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Evaluation ausdrücklich, die bestehende Ausnahmeregelung für Zeitarbeit in der Fleischverarbeitung zu entfristen.

Hintergrund

Seit dem 1. April 2021 gilt ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal beim Schlachten und Zerlegen in der Fleischindustrie. Anlass waren bekannt gewordene Missstände beim Arbeits- und Gesundheitsschutz während der Corona-Pandemie im Jahr 2020. Zeitarbeit spielte bei diesen Vorfällen jedoch keine Rolle, da sie in den betroffenen Großbetrieben in der Regel nicht eingesetzt wurde.

Die Vorgängerverbände des GVP, BAP und iGZ, hatten das Gesetzgebungsverfahren seinerzeit intensiv und kritisch begleitet, unter anderem mit einer Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut

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