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Tobias Hintersatz Verbandskommunikation
Tobias Hintersatz ist beim GVP im Fachbereich Kommunikation tätig und widmet sich dort schwerpunktmäßig den Bereichen Pressearbeit, Redaktion und Social Media. Der studierte Politologe und Kommunikationswissenschaftler ist seit 2016 beim Vorgängerverband BAP und nun beim GVP beschäftigt. Zuvor war er u.a. in einem Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft sowie einem Architektenverband für die Kommunikation verantwortlich.
Telefon: +49 30 206098-5216E-Mail
„Europäische Union 2024-2029: Kurswechsel oder ‚business as usual‘?“ Diese Frage steht im Mittelpunkt des Impulsvortrags von Arne Franke, Abteilungsleiter Europa für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), beim GVP-Rechtsforum am 9. und 10. Oktober in Erfurt. Im Interview gibt er eine erste Einschätzung darüber, was er in den kommenden fünf Jahren aus Brüssel erwartet.
Personaldienstleister: Die Europawahl ist nur wenige Monate her. Werfen wir einen Blick in die Glaskugel für die kommenden fünf Jahre: Welche Änderungen sind in Europa zu erwarten und welche Ausrichtung werden sie haben?
Arne Franke: Eine fortgesetzte Wachstumsschwäche und die geopolitischen Herausforderungen beweisen, dass es auf Ebene der EU kein „weiter so“ geben kann. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass die kommenden fünf Jahre politisch und gesetzgeberisch unter anderen Vorzeichen stehen als die letzte Legislaturperiode. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat in ihrer ersten Rede vor dem Europäischen Parlament mit Blick auf Wettbewerbsfähigkeit und den Bürokratieabbau einen anderen Ton angeschlagen. Das muss nun aber ambitioniert und mit einem konkreten Zeitplan unterlegt ausbuchstabiert werden.
Personaldienstleister: EU-Richtlinien und EU-Verordnungen sind beides Faktoren, die von großer Bedeutung für die Unternehmen in Deutschland sind. Welche Richtlinien und Verordnungen stehen in der kommenden Legislaturperiode besonders im Fokus und wie werden sie reformiert werden?
Arne Franke: In den letzten fünf Jahren gab es eine Welle tiefgreifender EU-Regulierungen im Bereich der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik für die 27 Mitgliedstaaten – kombiniert mit einer Vielzahl von sozialpolitischen Berichterstattungspflichten. Nicht nur die Arbeitgeberverbände, sondern auch andere Akteure waren damit nicht glücklich. Ich denke zum Beispiel an das Königreich Dänemark, das vor dem EuGH gegen die EU-Mindestlöhne-Richtlinie klagt. Weniger ist hier mehr: Weniger neue EU-Rechtsetzung in diesem Bereich würde allen 27 Mitgliedstaaten die Gelegenheit geben, passgenauere Sozialpolitik zu betreiben und flexible Arbeitsmärkte zu gestalten. In einem anderen Feld – der grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität im EU-Binnenmarkt – haben wir hingegen seit Jahren einen schmerzhaften Stillstand, der die betriebliche Praxis lähmt. Hier kann die neue EU-Kommission viel tun.
Personaldienstleister: Auch die Personaldienstleistungsbranche wird durch die Europawahl und ihre Ergebnisse vor neue Herausforderungen auf europäischer Ebene gestellt. Was haben speziell Personaldienstleister in den nächsten fünf Jahren aus Brüssel zu erwarten?
Arne Franke: Die EU schafft leider für immer mehr unterschiedliche Beschäftigungsgruppen gesonderte Rechtsrahmen – neuerdings zum Beispiel für Plattformbeschäftigte. Für die Personaldienstleistung gibt es schon lange eine gesonderte Richtlinie. Ich bezweifle, dass dieser Trend zur Fragmentierung klug ist – er steht einem einheitlichen arbeitsmarktpolitischen Ansatz entgegen. Ich hoffe daher, dass der etablierte EU-Rahmen für Zeitarbeit so bleibt wie er ist und nicht noch komplexer wird.
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