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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „BAP“.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union hat in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 20. Juni für Diskussionen gesorgt. Kritik am von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf äußerten sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter. Für den BAP beantwortete Hauptgeschäftsführer Florian Swyter die Fragen der Ausschussmitglieder und kritisierte unter anderem, dass der Gesetzentwurf über die Vorgaben der Richtlinie hinaus gehe. Das Nachweisgesetz müsse dahingehend geändert werden, dass auch eine Übermittlung der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen in elektronischer Form erfolgen kann.
Außerdem wies er mit Nachdruck die im Gesetzentwurf aufgestellte Behauptung zurück, dass Zeitarbeit eine atypische Beschäftigung sei. „Zeitarbeit ist ein normales Arbeitsverhältnis, das die Besonderheit hat, dass es verschiedene Einsatzorte gibt. Im Regelfall ist es ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und durch Tarifverträge gedeckt“, so Swyter. Der vorgeschlagenen Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, wonach ein Zeitarbeitnehmer nach sechs Monaten der Überlassung ein Übernahmegesuch an den Kunden richten kann, das dieser begründet beantworten muss, attestierte er mangelnde Zielführung. Das Ziel sei, dass mehr Beschäftigte der Zeitarbeit in die Kundenunternehmen wechseln sollen. „Dieses Ziel kann so aber nicht erreicht werden. Der Regelungsbefehl belastet eher die Kundenbeziehungen mit den Zeitarbeitsunternehmen und auch den Zeitarbeitnehmern ist damit überhaupt nicht geholfen“, bekräftigt Swyter.
Weitere Informationen:
Mitschnitt der Öffentlichen Anhörung vom 20. Juni 2022
Vorgelegten Gesetzesentwurf 20/1636 der Bunderegierung
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