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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

25.05.2023

Schon 90 Änderungsanträge zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Nach einer monatelangen Debatte über ein Gesetzesvorhaben zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, erörterte die SPD-Fraktion in einem Fachgespräch unter dem Titel „Fachkräfte gewinnen - Transformation meistern - Wohlstand sichern“ erneut das Thema. Rund 150 Teilnehmer, darunter Andrea Resigkeit, stellvertretende iGZ-Hauptgeschäftsführerin und Leiterin des Fachbereichs Politische Grundsatzfragen, und iGZ-Referentin Maria Kislat, beteiligten sich an der kontroversen Diskussion.

Gesetz steht kurz vor Verabschiedung

In einem Impulsdialog unter der Moderation von Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD,  stellten Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, und Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, das neue Gesetz vor. Es soll voraussichtlich noch in den letzten Sitzungswochen des Deutschen Bundestags vor der Sommerpause verabschiedet werden. Heil unterstrich noch einmal die Wichtigkeit des neuen Gesetzes, da trotz angestrebter Aus- und Weiterbildungsgesetze, Künstlicher Intelligenz und einer erhöhten Beteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt auch weiterhin Fachkräfte in Deutschland fehlen werden. Darüber hinaus betonte der Bundesminister, dass es trotz aller gesetzlichen Neuerungen auch immer eine unternehmerische Aufgabe sei, Fachkräfte zu gewinnen und entsprechende Maßnahmen dafür zu ergreifen.

Umgang mit Migranten muss sich bessern

In der anschließenden Podiumsdiskussion, an der sich unter anderem Vanessa Ahuja, Vorstand bei der Bundesagentur für Arbeit, und Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, beteiligten, wurden die Kritikpunkte beleuchtet: Sprachbarrieren, die fehlende soziale Integration und das Erfahren von Diskriminierung ließen Fachkräfte den Standort Deutschland umgehen. Ahnuja hob die Notwendigkeit einer guten Betreuung und Beratung für ausländische Fachkräfte hervor. Ihrer Meinung nach bräuchten Menschen, die neu in Deutschland sind, jemanden an ihrer Seite, der sie beispielsweise auch bei Behördengängen begleiten könne.

Gesetz reicht nicht aus

Theoretisch habe die Politik erkannt, was für gute Integration und Beschäftigung von Menschen aus dem Ausland wichtig sei, bewertete Resigkeit den Gesetzesentwurf. Die Arbeitgeber benötigten jedoch die richtigen Instrumente von der Regierung, um zukünftige arbeitsmarktpolitische Herausforderungen meistern zu können. Sie kritisierte, dass diese ansonsten, wie im Fall der Zeitarbeit, nicht in vollem Maße zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens der Bundesregierung beitragen könnten. Allerdings stießen diese Argumente bei den zuständigen Bundesministerien immer noch auf taube Ohren.

90 Änderungsanträge bereits eingegangen

Um erneut Druck in die Debatte zu bringen, steht der iGZ weiterhin in Kontakt mit den Abgeordneten des zuständigen Innenausschusses, um deutlich zu machen, wie wichtig der Beitrag der Zeitarbeit zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland ist. Falls die Möglichkeit, als Drittstaatler in einem Zeitarbeitsverhältnis tätig zu sein, weiterhin verwehrt bleibt, vergibt die Bundesregierung hier eine große Chance. Die intensive Diskussion im Anschluss des Fachgesprächs spiegelt auch die Uneinigkeit in der Arbeit der Ausschüsse im Deutschen Bundestag wider, die zurzeit mit der Bearbeitung von nicht weniger als 90 Änderungsanträgen konfrontiert sind.

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