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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Wolfram Linke
Zeitarbeit ist geradezu prädestiniert, wenn es um die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer geht – das hat die Branche in der Vergangenheit und aktuell laufend bewiesen: In keiner anderen Wirtschaftsbranche wurden so viele Flüchtlinge beschäftigt – und sozial integriert – wie in der Zeitarbeit.
38 Prozent aller Zeitarbeitnehmer hatten im Jahr 2020 einen ausländischen Pass. Der Anteil der ausländischen Zeitarbeitnehmer ist in den vergangenen Jahren gestiegen und inzwischen fast dreimal so hoch, wie bei allen Arbeitnehmern insgesamt. Hinzu kommen die Beschäftigten mit Migrationshintergrund. Für die Personaldienstleistung also reine Routine, die sie auch für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten mehr als qualifiziert.
Eine von der Bundeagentur für Arbeit (BA) beauftragte Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) zeigt nun, dass die Abwanderung ausländischer Arbeitskräfte häufig im Zusammenhang mit beruflichen und aufenthaltsrechtlichen Fragen in Zusammenhang steht.
Ein Viertel der befragten Arbeitskräfte aus Drittstaaten hat laut BA-Pressemitteilung Deutschland aus aufenthaltsrechtlichen Gründen verlassen. Ein weiteres Viertel der Befragten benennt berufliche Gründe, etwa das Ende einer befristeten Beschäftigung, beginnende Arbeitslosigkeit oder weil ihre berufliche Qualifikation nicht anerkannt worden ist.
Die Befragten geben auch eine fehlende soziale Integration als Grund an, während wirtschaftliche oder familiäre Gründe zwar auch, aber seltener vorkommen. Häufig ist die Ausreise in einem Bündel an unterschiedlichen Faktoren begründet. Zudem geben zwei von drei hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten an, dass sie in Deutschland Diskriminierungserfahrungen auf Grund ihrer Herkunft erlebt haben.
Weitere Ergebnisse der Studie sprechen dagegen für Deutschland: Demnach sind die Befragten in allen relevanten Lebensbereichen in Deutschland zufriedener gewesen. Das gilt besonders für das Gehalt und die eingehaltenen Arbeitnehmerrechte.
Die für das internationale Geschäft zuständige BA-Vorständin Vanessa Ahuja erläutert: „Bei der geplanten Reform der Fachkräfteeinwanderung brauchen wir schnellere, unbürokratischere Verfahren und zudem den gesellschaftlichen Konsens, Arbeitskräfte aus Drittstaaten auch willkommen zu heißen und sie zu integrieren. Ohne Zuwanderung sinkt das Erwerbspersonenpotential bis 2035 um sieben Millionen Menschen. Auch wenn beim inländischen Potential alle Hebel greifen, wird das nicht reichen. Ergänzend zu den inländischen Anstrengungen brauchen wir ausländische Arbeits- und Fachkräfte, damit unser deutscher Arbeitsmarkt weiterhin gut funktioniert.“
Eine der zentralen Forderungen des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist die Aufhebung des antiquierten Verbots der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeitsbranche. Zahlreiche Institutionen vertreten dieselbe Ansicht: „Die Zeitarbeit muss ihre Expertise, die sie bereits bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt bewiesen hat, einbringen dürfen“, betonte jetzt etwa Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA). Voraussetzung sei aber, so Brodtmann, dass die Koalition das bestehende Vermittlungsverbot für die Zeitarbeit im Zuge der Reformbemühungen aufhebt.
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