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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Wolfram Linke
Eine der zentralen Forderungen des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist die Aufhebung des antiquierten Verbots der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeitsbranche. „Für die Ausweitung der Leiharbeit spricht die aktuelle Zuwanderungssituation: Zwar ziehen aktuell noch mehr Menschen nach Deutschland, als abwandern. Aber seit 2016 nimmt die Netto-Zuwanderung kontinuierlich ab“, stellt das Online-Magazin Business Insider jetzt in einem Artikel fest.
Die Autorin zitiert den Arbeitsmarktexperten Oliver Stettes, Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln, der vorschlägt, Zeitarbeit dauerhaft auch auf Nicht-EU-Bürger auszuweiten. Laut einer aktuellen IW-Studie könnte die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland bis 2035 um drei Millionen sinken. Daher solle Zeitarbeitsfirmen erlaubt werden, Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland anzuwerben und zu beschäftigen. Deutschland brauche die Beschäftigten, insbesondere Fachkräfte. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen könne die Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung von Personal in Nicht-EU-Ländern unterstützen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Zeitarbeit verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Vermittlung und Qualifizierung von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund – rund 40 Prozent der Zeitarbeitskräfte haben ausländische Wurzeln. Zudem bewährte sich die Branche 2015, als eine große Flüchtlingswelle nach Deutschland schwappte: 35 Prozent der beschäftigten Geflüchteten arbeiteten in der Zeitarbeit, die damit die Branche mit den mit Abstand meisten arbeitenden Flüchtlingen war. Für die Unternehmen ist es tägliche Routine, jene Beschäftigte via Arbeit auch gesellschaftlich zu integrieren, unter anderem Deutschkurse zu organisieren, Wohnungen zu beschaffen und notwendige Behördengänge zu erledigen.
Weiterer Vorteil, so Business Insider: Kleinere Unternehmen ohne Erfahrung in der Rekrutierung im Ausland können mögliche Risiken an Zeitarbeitsfirmen auslagern, beispielsweise wenn die Arbeitskräfte nicht zu ihnen passen. Das allerdings gilt grundsätzlich – wenn die Chemie nicht stimmt oder die Fähigkeiten für den jeweiligen Job nicht passen, kann der Zeitarbeitnehmer in einem anderen Betrieb beschäftigt werden. Auch der Bund Deutsche Arbeitgeber (BDA) habe deshalb schon seit Juli eine Abschaffung des Verbots der Zeitarbeit für Menschen aus Drittstaaten gefordert. „Die Argumente für eine Abschaffung scheinen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) bisher jedoch nicht zu überzeugen“, stellt die Autorin fest.
„Von der Aufhebung des Verbots für Zeitarbeit auch Menschen aus Nicht-EU-Ländern zu beschäftigen, ist keine Rede. Auch nicht auf Nachfrage von Business Insider im Bundesarbeitsministerium“, dokumentiert sie ihre nicht zu erklärende Abfuhr. Irrtümlich ordnet sie dann jedoch die ehemals schlechten Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer in der Fleischindustrie der Zeitarbeit zu – die dort Angestellten arbeiteten unter Werkvertragsbedingungen, hatten also mit Zeitarbeit nichts zu tun. Doch Stettes halte laut Artikel das Image für überholt. Zeitarbeit sei kein Schmuddelkind auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Zu Recht: Die Branche blickt auf eine Tarifbindung von fast 100 Prozent und stellt damit in der Wirtschaft eine absolute – positive – Ausnahme dar. Außerdem gibt es eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze. Mit einem Stundenlohn von 12,43 Euro ab 1. Oktober liegt die Zeitarbeit ein gehöriges Stück über dem gesetzlichen Stundenlohn von 12 Euro, ebenfalls ab 1. Oktober. Stettes erwähnt die Pflegebranche als Beispiel für den erfolgreichen Einsatz von Zeitarbeit: Die Branche biete Pflegekräften eine gute Bezahlung und hohe Flexibilität bei der Wahl der Arbeitszeiten. Vor allem aber seien die Pflegekräfte über die Zeitarbeit der Branche erhalten geblieben.
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