GVP
  • Personaldienstleistungen
    • Zeitarbeit
      • Grundlagen
      • Tarif
      • Recht
      • Politik
      • Qualitätsstandards
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalvermittlung
      • Grundlagen
      • Weiterbildung
      • Recht
      • Events
      • Qualitätsstandards
      • Zahlen & Fakten
    • Personalentwicklung
      • Grundlagen
      • Praxis
      • Geschäftsfeld
  • Der GVP
    • Mitgliedschaft
    • Struktur
    • Leitlinien
      • Leitbild
      • Kodex
      • Qualitätsstandards
      • CSR
      • Branche für Vielfalt
    • Internationales
    • Mitglieder
    • Karriere
  • Service
    • Beratung
      • Rechtsberatung
      • Inklusion
    • Bildung
      • Allgemein
      • Seminare
      • Ausbildung
      • Studium
      • Fördermittel BA
      • Teilqualifizierung
    • Events
    • Medien
    • Schlichtung
    • Hinweisgeberschutz
  • GVP+
  • Suche
  • Kontakt

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen GVP+ Inhalten sichern.

Anmelden
Passwort vergessen?
Jetzt Mitglied werden!

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

20.09.2018
Über den Autor

Wolfram Linke

Unterschiedliche Equal-Pay-Modelle erklärt

Premiere für Wolfgang Klausmeier: Erstmalig lud der Geschäftsführer des iGZ-Mitglieds at-work Fachpersonal in seiner Funktion als iGZ-Regionalkreisleiter für Ostwestfalen/Lippe zum Regionalkreistreffen in Bielefeld.

Premiere für Wolfgang Klausmeier: Erstmalig lud der Geschäftsführer des iGZ-Mitglieds at-work Fachpersonal in seiner Funktion als iGZ-Regionalkreisleiter für Ostwestfalen/Lippe zum Regionalkreistreffen in Bielefeld.

35 Mitglieder folgten der Einladung, um sich vor Ort unter anderem über die neuesten Entwicklungen der Zeitarbeitsbranche zu informieren. Nach der Begrüßung durch Klausmeier ergriff Syndikus-RA Julian Krinke, iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht, das Wort. Im Fokus seines Vortrags standen gesetzliches und tarifliches Equal Pay sowie die Überlassungshöchstdauer.

Säulenmodell

Mit Blick auf die gesetzlich formulierte Gleichbezahlung verwies der Jurist darauf, dass Zeitarbeitnehmer nun ab dem zehnten Einsatzmonat das Arbeitsentgelt erhalten, das ein vergleichbarer Stammbeschäftigter des Kunden bekomme. Beim Bruttoentgeltvergleich zähle das Säulenmodell: Es werde ein Gesamtvergleich aller Bestandteile des Arbeitsentgelts zugrunde gelegt.

Equal-Pay-Zulage

Der Ausgleich einer eventuellen Differenz erfolge über die Equal-Pay-Zulage. Allerdings werde die im Kundenbetrieb geltende Vergütungssystematik nicht übernommen. Außerdem dürfe andererseits die Vergütung nach iGZ-DBG-Tarifwerk nicht unterschritten werden.

Branchenzuschlagstarife

Dem gegenüber stehe das tarifliche Equal Pay: Dabei sei das Vergleichsentgelt irrelevant. Basis für die Angleichung des Gehalts seien die Branchenzuschlagstarifverträge für elf Branchen. Eine Equal-Pay-Zulage wie bei der gesetzlichen Regelung werde nicht bezahlt, „und der Branchenzuschlag wird je geleisteter Stunde entlohnt“, erklärte Krinke. Die Berechnung erfolge auf Stundenwertbasis, nur die produktiven Stunden seien maßgeblich. Wegen der schwankenden Anzahl dieser produktiven Stunden müsse der Branchenzuschlag jeden Monat neu errechnet werden.

Begrenzung

„Der Branchenzuschlag ist auf die höchste Branchenzuschlagsstufe begrenzt. Beim TV BZ ME kann er beispielsweise nicht über 65 Prozent liegen. Das ist insbesondere bei Jahressonderzahlungen relevant“, erläuterte der iGZ-Jurist. Die Zusammensetzung des Entgelts sei folgerichtig anders als beim gesetzlichen Equal Pay. Insbesondere gebe es einen höheren Anteil an Zuschlägen im Arbeitsentgelt - und damit mehr Netto. Abschließend erklärte Krinke die Hürden der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer, die durch die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auf 18 Monate festgelegt wurde. (WLI)

Download
Vortrag Julian Krinke

Datum: 14.06.2022

Ähnliche Themen

02.01.2024
Verbändeverschmelzung: BAP und iGZ sind ab sofort der GVP
Gemeinsamer Verband aus iGZ und BAP vertritt ab jetzt gemeinsam Interessen der Personaldienstleister.
06.12.2023
Zeitarbeit und Inklusion – gut ausgebildete Zielgruppen erschließen
04.12.2023
vbw-Veranstaltungsreihe zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Mehr laden

Keine Ergebnisse.

Suchergebnisse

Alle Ergebnisse
  • Personaldienstleistungen
    • Zeitarbeit
      • Grundlagen
      • Tarif
        • News
        • Entgelttabellen
        • Basistarifwerke
        • Branchenzuschläge
        • Mindestlöhne
      • Recht
        • News
        • Mustervorlagen
        • Bundesagentur für Arbeit
        • AÜG
        • Allgemeines Arbeitsrecht
        • Arbeits- u. Gesundheitsschutz
        • Rechtsprechung
      • Politik
        • News
        • Politische Arbeit
        • Praxistest Zeitarbeit
        • Positionen
        • Pflege
        • Arbeitsmarktintegration
        • Fachkräfteeinwanderung
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalvermittlung
      • Grundlagen
      • Recht
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalentwicklung
      • Grundlagen
      • Praxis
      • Geschäftsfeld
  • Der GVP
    • Mitgliedschaft
    • Struktur
      • Präsidium
      • Vorstand
      • Tarifkommission
      • Verbandsbereiche
      • Landes- & Regionalbeauftragte
      • Geschäftsstellen
    • Leitlinien
      • Leitbild
      • Kodex
      • Qualitätsstandards
        • Allgemein
        • Pflege
        • Internationale Mobilität
        • Ausbildung
        • Pädagogischer Bereich
        • Personalvermittlung
      • CSR
      • Branche für Vielfalt
        • Eine Branche für Vielfalt
        • Charta der Vielfalt
    • Internationales
      • Allgemein
      • Europäische Gesetzgebung
    • Mitglieder
      • Mitglieder
      • Fördermitglieder
    • Karriere
  • Service
    • Beratung
      • Rechtsberatung
      • Inklusion
        • Allgemein
        • Praxisbeispiele & FAQ
        • Fördermittel
        • Juristische Grundlagen
        • Ausgleichsabgabe
    • Bildung
      • Allgemein
      • Seminare
      • Ausbildung
        • News
        • PDK-Berufsbild
        • Deine PDK-Ausbildung
        • PDK-Projekte
        • Links
      • Studium
      • Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit
      • Teilqualifizierung
    • Events
    • Medien
      • Pressemitteilungen
      • Videos
      • Presseverteiler
      • Newsletter
      • Faktenblätter
    • Schlichtung
    • Hinweisgeberschutz
  • LinkedIn
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube

Gesamtverband der
Personaldienstleister e.V. (GVP)

Geschäftsstelle Berlin | Universitätsstr. 2−3a | 10117 Berlin
Geschäftsstelle Münster | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster

Telefon: +49 30 206098-0 | info@personaldienstleister.de

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies
© 2025 Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)