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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Wolfram Linke
Zum 1. April – kein Scherz – steigen die Tarife in den neun Entgeltgruppen des iGZ-DGB-Tarifwerkes. In der Lohngruppe 1 (Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern) erhöht sich der Lohn von 10,45 Euro auf dann 10,88 Euro und zwar im gesamten Tarifgebiet, denn seit dem 1. April 2021 gilt ein bundeseinheitlicher Tarif für die Zeitarbeitsbranche. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 9,82 Euro, ist also 1,06 Euro pro Stunde niedriger als in der Zeitarbeitsbranche. Zum 1. Juli 2022 ist eine Anpassung auf 10,45 Euro geplant, und ab 1. Oktober 2022 soll sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen.
In der Entgeltgruppe 2a wächst der Stundenlohn von 11,15 Euro auf 11,60 Euro, und in der Entgeltgruppe 2b steigt der Lohn von 11,72 Euro auf 12,20 Euro. Zur Entgeltgruppe 2a zählen Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind. Die Gruppe 2b umfasst Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist.
Wer zur Entgeltgruppe 3 zählt, muss Tätigkeiten ausführen können, für die eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist. Dafür gibt´s ab 1. April statt bisher 12,79 Euro nun 13,32 Euro. In der Entgeltgruppe 4 (Ausführung von Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden) erhöht sich der Lohn um 55 Cent von 13,53 Euro auf 14,08 Euro pro Stunde.
Ebenfalls von einer Erhöhung profitiert, wer selbstständig Tätigkeiten ausführt, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten und mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie Spezialkenntnisse erforderlich sind, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden – in dieser Lohngruppe 5 steigt der Stundensatz von 15,27 Euro auf 15,90 Euro. Über 71 Cent pro Stunde mehr kann sich zudem die Entgeltgruppe 6 freuen, deren Lohn von 17,19 Euro auf 17,90 Euro steigt. Voraussetzung ist die selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten sowie zusätzliche spezielle Qualifikationsmaßnahmen wie Meister- oder Technikerausbildung erforderlich sind.
Wer zur Entgeltgruppe 7 gehört, muss hingegen spezielle Tätigkeiten beherrschen, für die eine Meister-, Techniker- oder Fachschulausbildung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer Verantwortung für Personal und Sachwerte zu tragen haben oder selbstständig komplexe Aufgabenstellungen bewältigen müssen. Ist das erfüllt, erhöht sich der Stundensatz von 20,07 Euro auf 20,89 Euro pro Stunde. Mehr Geld steht auch für die Entgeltgruppe 8 im Tarifwerk – der Lohn erhöht sich von 21,60 Euro auf 22,49 Euro, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium hat und spezielle Tätigkeiten wahrnehmen kann, bei denen selbstständig komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen sind. In der Stufe 9 schließlich wird die selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium erforderlich ist, erwartet. Dann erhöht sich das Salär von 22,79 Euro auf 23,72 Euro je Stunde. (WLI)
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