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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Längst nicht alle Arbeitgeber bezahlen Weihnachtsgeld, fand das Onlineportal gehalt.de in einer Studie heraus. Besser geht es da allen Zeitarbeitskräften, die nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk entlohnt werden: Denn der Tarifvertrag sichert allen Beschäftigten, die schon länger als sechs Monate dabei sind, nicht nur Weihnachts-, sondern auch noch Urlaubsgeld zu.
Und das gilt für fast alle Zeitarbeitskräfte, denn keine andere Branche hat eine so hohe Tarifdeckung wie die Zeitarbeit. Über 99 Prozent der Beschäftigten werden hier nach Tarif bezahlt und haben damit Anspruch auf die Sonderzahlungen.
Ähnlich gut sind die Beschäftigten im Großhandel dran: Hier bekommen laut Studie 78,4 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld. Auf den weiteren Rängen folgen die öffentliche Verwaltung und Behörden mit einem Anteil von 46,3 Prozent sowie die Pharmabranche mit 45,7 Prozent. Mit einem Anteil von 44,5 Prozent gehöre die Chemieindustrie ebenfalls zu den Top-Branchen. Knapp dahinter mit 41,5 Prozent liege die Textil- und Bekleidungsindustrie.
Zu den Schlusslichtern der Studie gehören die Branchen Werbung/PR (10,4 Prozent), die Hotellerie und das Gaststättengewerbe (10,9 Prozent) sowie Unternehmensberatungen (12,7 Prozent). Hier seien die Weihnachtsgratifikationen eine Seltenheit. Dahinter folgen außerdem IT-Systemhäuser mit 16,2 Prozent und Personalberatungen mit einem Anteil von 17,6 Prozent.
Das Vergleichsportal Gehalt.de analysierte für die Studie 67.570 Vergütungsdaten von Fach- und Führungskräften und ermittelte je nach Branche den Anteil von Beschäftigten, die Weihnachtsgeld erhalten. Die Angaben stammen aus den letzten 12 Monaten. (ML)
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