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Anton Degenfeld Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) Referent Internationales / Government Affairs
Anton Degenfeld ist Referent für Internationales und beim GVP hauptsächlich für EU-Angelegenheiten, die Zusammenarbeit mit der World Employment Confederation (WEC) und die Koordination mit ausländischen Personaldienstleistungsverbänden zuständig. Der Außen- und Handelspolitikwissenschaftler ist seit Mitte 2025 Teil der Abteilung Internationales des GVP, und war zuvor im Europaparlament und bei einer politischen Stiftung in Brüssel tätig.
Telefon: +49 30 206098-5712E-Mail
Ein einheitliches, mehrsprachiges Meldeverfahren über eine zentrale digitale Schnittstelle: Mit der eDeclaration soll die Entsendung von Personal ins EU-Ausland spürbar einfacher werden. Die vorläufige Trilogeinigung bringt die Regelung ihrer Verabschiedung näher – wie stark die Entlastung tatsächlich wirkt, hängt aber davon ab, wie viele Mitgliedstaaten mitziehen.
Bereits die EU-Binnenmarktstrategie identifizierte aufwändige Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern als eines der zehn größten Hindernisse für den europäischen Binnenmarkt – mit eDeclaration soll diese administrative Belastung reduziert werden. Die vorläufige Trilogeinigung zwischen Rat und Europäischem Parlament bringt die eDeclaration-Regelung ihrer Verabschiedung einen entscheidenden Schritt näher. Nach Einschätzung der scheidenden zyprischen Ratspräsidentschaft stellt eDeclaration zugleich den ersten erfolgreichen Umsetzungsschritt des Fahrplans One Europe, One Market zur Stärkung des EU-Binnenmarkts dar.
Kernbestandteile der eDeclaration:
Da die Anwendung der eDeclaration für die Mitgliedstaaten weiterhin freiwillig bleiben soll, wird ihre praktische Wirksamkeit entscheidend davon abhängen, wie viele nationale Behörden sich der gemeinsamen digitalen Schnittstelle anschließen und auf bestehende nationale Meldeverfahren verzichten. Bleiben parallele Systeme bestehen, könnten Unternehmen je nach Zielland weiterhin unterschiedlichen Meldeanforderungen unterliegen, wodurch die angestrebte Verwaltungsvereinfachung nur teilweise erreicht würde.
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