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Dr. Anja Clarenbach Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) Leiterin Fachbereich Grundsatz - Politik
Dr. Anja Clarenbach verantwortet den Fachbereich Grundsatz – Politik des GVP. Seit 2003 ist sie in unterschiedlichen Funktionen für Vorgängerverbände des GVP tätig, u.a. beim “BAP” als Leiterin der Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung sowie Mitglied der Geschäftsleitung, und war von 2019 bis 2023 Geschäftsführerin der Bundesakademie für Personaldienstleistungen. Nach dem Ersten Staatsexamen (Höheres Lehramt) promovierte sie in deutscher Literaturwissenschaft.
Bei der Tätigkeit von Solo-Selbstständigen und Freelancern stellt sich immer wieder das Problem, ob es sich tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt oder nicht doch um eine abhängige Beschäftigung. Die Konsequenzen bei einer sogenannten Scheinselbständigkeit können dabei gravierend sein: Nachzahlungen von Sozialbeiträgen inkl. Säumniszuschläge, Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftatbeständen und die Entstehung eines ungewollten Arbeitsverhältnisses.
Auf ihrer Website hat die Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) nun einen „Selbstcheck Erwerbsstatus“ veröffentlicht, der zumindest eine erste Einschätzung bietet, ob eine bestimmte Tätigkeit tendenziell eher als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuordnen ist: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbstcheck-erwerbsstatus.html.
Der Selbstcheck kann sowohl aus Auftragnehmer- als auch aus Auftraggebersicht durchgeführt werden und enthält Fragen zur ausgeübten Tätigkeit, zur Eingliederung in den Betrieb und zum Unternehmerrisiko. Die Beantwortung nimmt maximal 15 Minuten in Anspruch. Nach der Beantwortung kann eine Wertung angefordert werden, ob das Rechtsverhältnis eher als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuschätzen ist. Diese Einschätzung basiert laut DRV Bund auf den Antworten zu den einzelnen Fragen und ihrer Bewertung nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien.
Die DRV Bund weist explizit darauf hin, dass der Selbstcheck nicht für Tätigkeiten von Gesellschafter-Geschäftsführern (GmbH), mitarbeitenden Gesellschaftern (GmbH) und Fremdgeschäftsführern (GmbH) genutzt werden kann und seine Ergebnisse unverbindlich sind und kein Statusfeststellungsverfahren ersetzen. Abzuwarten bleibt außerdem, ob die Einschätzungen des Selbstchecks regelmäßig mit den Ergebnissen der Sozialversicherungsträger in ihren Prüfverfahren übereinstimmen werden.
Der Selbstcheck ist ein (erster) richtiger Schritt zu mehr Transparenz bei der Statusfeststellung, der aber bei weitem nicht ausreicht, um beim Thema Selbständigkeit Rechtssicherheit zu schaffen. Das gilt umso mehr, als die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu Recht kritisiert, dass mit dem „Ausschluss von Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Fremdgeschäftsführern […] wichtige Berufsgruppen außen vor“ bleiben, „deren Statusabgrenzung regelmäßig Fragen aufwirft.“ Deswegen ist weiterhin der Gesetzgeber in der Pflicht, wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auch vereinbart haben.
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