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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
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Das Gesetz folgt auf das Scheitern des „Bündnisses für Ausbildung": Statt der angestrebten 2.000 zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsverträge bis Ende 2025 wurden nach Angaben des Berliner Senats lediglich 1.344 erreicht. Berlin reagiert nun mit einer Ausbildungsplatzumlage – einem solidarisch finanzierten Fonds, aus dem ausbildende Betriebe Kosten für zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze erstattet bekommen.
GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter ordnet den Beschluss wie folgt ein: „Ausbildung ist eine Zukunftsaufgabe – eine Abgabe ist keine Lösung. Mit dem Beschluss zur Ausbildungsplatzabgabe geht Berlin einen Sonderweg, der Unternehmen belastet, ohne Ausbildung nachhaltig zu fördern. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten brauchen Betriebe Anreize statt zusätzlicher Abgaben. Hinzu kommt: Der demografische Wandel führt bereits heute dazu, dass Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, weil es schlicht nicht mehr genügend Bewerberinnen und Bewerber gibt. Eine Umlage ändert daran nichts. Wenn dieses Modell Schule macht, betrifft es weit mehr als Berlin. Deshalb braucht es jetzt eine ehrliche bundespolitische Debatte, wie Ausbildung gestärkt werden kann – wirksam, fair und ohne neue Fehlanreize."
Berlin führt ein solidarisches Finanzierungssystem ein. Betriebe mit mindestens 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Ausbildungsquote unter dem Bundesschnitt von 4,6 Prozent liegt, zahlen einen Prozentsatz ihrer Bruttolohnsumme in einen gemeinsamen Ausbildungsförderungsfonds ein. Aus diesem Fonds werden ausbildenden Betrieben die Kosten für zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze erstattet – insbesondere die Ausbildungsvergütungen.
Das 2023 gegründete „Bündnis für Ausbildung" hatte sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2025 mindestens 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverträge zu schaffen. Erreicht wurden lediglich 1.344. Berlins Ausbildungsquote liegt mit 3,1 Prozent deutlich unter dem Bundesschnitt von 4,6 Prozent. Auf 100 Ausbildungssuchende kommen in Berlin nur 78 Angebote – bundesweites Schlusslicht.
Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft. Die Berliner Ausbildungskasse soll ab dem 1. Januar 2027 eingerichtet werden. Die tatsächliche Erhebung der Abgabe sowie die Auszahlung von Ausgleichszahlungen sind ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen. Betriebe mit weniger als 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind ausgenommen. Für mittlere Betriebe sieht das Gesetz Ausnahmen vor, die unter anderem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen.
Das Gesetz fördert zunächst ausschließlich zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze im dualen System. Andere Formen wie das duale Studium oder Volontariate sind derzeit nicht einbezogen. Ein Beirat kann Vorschläge machen, ob und welche weiteren Ausbildungsformen künftig gefördert werden sollen.
Personaldienstleister mit mindestens 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und einer Ausbildungsquote unterhalb von 4,6 Prozent sind grundsätzlich abgabepflichtig – wie Betriebe aller anderen Branchen auch. Gleichzeitig können ausbildende Personaldienstleister, die zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen, Ausgleichszahlungen aus dem Fonds erhalten.
Alle Informationen des Berliner Senats zur Ausbildungsplatzumlage: berlin.de/sen/arbeit/top-themen/ausbildungsumlage
Stand: März 2026 | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
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