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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Telefon: +49 30 206098-0E-Mail
„Das heute im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) diskriminiert die Tarifverträge der Zeitarbeit. Sie müssen bei öffentlichen Aufträgen immer dann weichen, wenn eine einschlägige Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums Arbeitsbedingungen anderer Tarifwerke vorschreibt. Das ist für die Personaldienstleister völlig unverständlich, denn die Tarifabdeckung in der Zeitarbeit liegt bei knapp 90 Prozent und damit doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Der Gesetzgeber belohnt Tariftreue in der Zeitarbeit also leider nicht.
Doch nicht nur die Personaldienstleister sind betroffen, sondern die gesamte deutsche Wirtschaft. Statt Bürokratieentlastung kommen jetzt weitere bürokratische Auflagen auf die Unternehmen zu. Das ist das Gegenteil dessen, was sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hatten. Dabei lag vom Nationalen Normenkontrollrat und vom Gesamtverband der Personaldienstleister ein Vorschlag auf dem Tisch, der das Ziel der höheren Tarifbindung unterstützt, aber vielen Unternehmen Bürokratie erspart hätte: Wenn Betriebe ihre Tarifbindung, z.B. durch eine Bestätigung des fachlich zuständigen Arbeitgeberverbandes, nachweisen, ist dem Gesetz Genüge getan. Damit wäre sogar ein Anreiz zur Tarifbindung gesetzt worden, denn nichttarifgebundene Unternehmen hätten sich dem aufwändigen Procedere des Tariftreuegesetzes unterziehen müssen. Dass dieser Weg nicht gegangen wurde, ist eine vertane Chance.“
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