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Zum 1. Januar 2026 tritt das neue GVP-Tarifwerk in Kraft. Damit greifen gleichzeitig auch Tariflohnerhöhungen in der Zeitarbeit, die auf den Tarifabschluss aus dem September 2025 zurückgehen. Die Tarifentgelte erhöhen sich in allen Entgeltgruppen ab dem 1. Januar 2026 um 2,99 %. Die unterste Entgeltgruppe EG1 liegt dann mit 14,96 Euro auch weiterhin deutlich oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns, der ebenfalls am 1. Januar von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro ansteigt.
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