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Hier finden Sie alle Informationen zu den noch bis 31.12.2025 gültigen iGZ- und BAP-Tarifwerken.
Das iGZ- sowie das BAP-Tarifwerk gelten bis zum 31.12.2025 auch unter dem Dach des GVP als selbständige Tarifwerke weiter fort. Ab dem 01.01.2026 werden diese durch das einheitliche GVP-Tarifwerk abgelöst.
Bitte treffen Sie eine Auswahl je nachdem, welchen Tarifvertrag Sie anwenden:
Entsprechend Ihrer Auswahl erhalten Sie nachfolgend die jeweiligen Tarifvertragstexte sowie zugeschnittene Informationen und Arbeitshilfen:
Das iGZ-Tarifwerk besteht aus folgenden Verträgen:
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Tarifverträgen für die Zeitarbeit, die der iGZ mit den Gewerkschaften des DGB abgeschlossen hat, u.a. zu den Entgeltgruppen, dem Arbeitszeitkonto oder zu Urlaubsansprüchen.
Die Informationen sind so sortiert, wie sie sich auch in der iGZ-Tarifbroschüre im Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV), dem Entgelttarifvertrag (ETV) und dem Manteltarifvertrag (MTV) finden.
Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Arbeitshilfen des iGZ.
Das BAP-Tarifwerk besteht aus folgenden Verträgen:
Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright des hier zur Verfügung gestellten Praxishandbuchs des BAP.
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