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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
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Sven Kramer, Tarifverhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), betonte: „Es ist uns gelungen, gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften erstmals einen gemeinsamen Tarifvertrag für die gesamte Personaldienstleisterbranche abzuschließen. Das ist ein historischer Schritt, der in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein wichtiges Signal für Stabilität und Verlässlichkeit setzt. Damit wächst zusammen, was zusammengehört: Ein Verband, ein Tarifvertrag, eine gemeinsame Basis für die Zukunft.“
Der stellvertretende VGZ-Tarifverhandlungsführer, Sven Schwuchow, erläuterte: „Ein zentrales Anliegen war es, durch praxisnahe Rahmenbedingungen sowohl Stabilität als auch notwendige Flexibilität für unsere Unternehmen zu sichern und gleichzeitig die wichtigsten Punkte für die Branche mitzunehmen. Das ist uns gelungen. Die gestärkte Tarifautonomie und das klare Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften schaffen Vertrauen und sind ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung unserer Branche – auch im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen und den anstehenden Strukturwandel.“
Mit der Verschmelzung des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) auf den GVP zum 01.12.2023 sind die vormaligen BAP- und iGZ-Tarifwerke auf den GVP übergegangen und werden seitdem als zwei selbstständige Tarifwerke unter dem Dach des GVP fortgeführt.
Beide Tarifwerke werden mit Inkrafttreten zum 01.01.2026 durch die neuen GVP-Tarifverträge nahtlos ersetzt. Damit gilt künftig für alle GVP-Mitglieder ein und dasselbe Tarifwerk – das DGB/GVP-Tarifwerk.
Das neue Tarifwerk enthält noch keine neuen Entgelttabellen, da die bisherigen Entgelttarifverträge BAP und iGZ zum 30.09.2025 von den Gewerkschaften gekündigt worden sind. Die Tarifverhandlungen hierzu werden ab Sommer dieses Jahres separat geführt. Erst danach können die dann vereinbarten Entgelttabellen Bestandteil des neuen GVP-Tarifwerks werden.
Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 20.06.2025 vereinbart. Bis zum Ablauf dieser Frist kann der Tarifabschluss von jeder Tarifvertragspartei widerrufen werden.
Der GVP stellt seinen Mitgliedern den Tarifvertragstext sowie erste Erläuterungen zum neuen Tarifwerk exklusiv als Download zur Verfügung.
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