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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
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„Eine erneute politische Einmischung in die Arbeit der Mindestlohnkommission weisen wir entschieden zurück. Die Ermittlung der richtigen Mindestlohnhöhe muss den Tarifpartnern überlassen bleiben. In einer schwerwiegenden Rezession führt ein solcher Eingriff in die Tarifautonomie zu weiteren Belastungen mit negativen Folgen für Arbeitsmarkt und Wirtschaft. So würde zum Beispiel diese Einmischung die Zeitarbeit als Dienstleister für Industrie und Wirtschaft verteuern.“
Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) ist Partner der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften vertreten sind. Für die Zeitarbeitsbranche wurde bereits 2012 eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze durch die Sozialpartner vereinbart. Die Lohnuntergrenze ist identisch mit der untersten Entgeltstufe der Tarifverträge der Zeitarbeit. Diese beträgt derzeit 14,53 Euro pro Stunde. Auf Grundlage des § 3a AÜG gilt sie als branchenspezifischer Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Zeitarbeitskräfte.
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