GVP
  • Personaldienstleistungen
    • Zeitarbeit
      • Grundlagen
      • Tarif
      • Recht
      • Politik
      • Qualitätsstandards
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalvermittlung
      • Grundlagen
      • Weiterbildung
      • Recht
      • Events
      • Qualitätsstandards
      • Zahlen & Fakten
    • Personalentwicklung
      • Grundlagen
      • Praxis
      • Geschäftsfeld
  • Der GVP
    • Mitgliedschaft
    • Struktur
    • Leitlinien
      • Leitbild
      • Kodex
      • Qualitätsstandards
      • CSR
      • Branche für Vielfalt
    • Internationales
    • Mitglieder
    • Karriere
  • Service
    • Beratung
      • Rechtsberatung
      • Inklusion
    • Bildung
      • Allgemein
      • Seminare
      • Ausbildung
      • Studium
      • Fördermittel BA
      • Teilqualifizierung
    • Events
    • Medien
    • Schlichtung
    • Hinweisgeberschutz
  • GVP+
  • Suche
  • Kontakt

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen GVP+ Inhalten sichern.

Anmelden
Passwort vergessen?
Jetzt Mitglied werden!

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.

27.02.2025
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Telefon: +49 30 206098-0
E-Mail

Höhere Tarifentgelte in der Zeitarbeit ab 1. März – Lohnuntergrenze steigt deutlich

Ab dem 1. März 2025 greifen Tariflohnerhöhungen in der Zeitarbeit, die auf den letzten Tarifabschluss vor genau einem Jahr zu den beiden Zeitarbeitstarifwerken BAP und iGZ zurückgehen.

Die unterste Entgeltgruppe EG1, die zugleich allgemeinverbindlich als Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit gilt, liegt dann mit 14,53 Euro noch deutlicher als bisher über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro.

Branchenzuschläge steigen ebenfalls an

Mit Erhöhung der Grundentgelte der Entgeltgruppen 1 bis 9 steigen auch die darauf aufzuschlagenden tariflichen Branchenzuschläge. Derzeit gibt es 11 BZ-Tarifverträge. Danach erhalten Zeitarbeitskräfte bei Einsätzen in bestimmten Branchen Zuschläge bis zu 67% zum Grundlohn.

Mitarbeiter müssen nicht gesondert informiert werden

Wenn im Arbeitsvertrag auf den anwendbaren Tarifvertrag verwiesen wurde, muss nicht gesondert über tarifliche Entgelterhöhungen informiert werden (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nachweisgesetz). Lohnabrechnungen müssen die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts ausweisen (vgl. § 108 GewO). Damit werden die Tariflohnerhöhungen dann aus der Lohnabrechnung ablesbar.

Zu den neuen Entgelttabellen

Ähnliche Themen

21.08.2025
Round Table der Personalwirtschaft: Zeitarbeit zwischen Unsicherheit und Aufbruch
Die Zeitarbeitsbranche erlebt derzeit ein Wechselspiel aus Unsicherheit und neuen Chancen. Beim Round Table der Personalwirtschaft schilderten Branchenvertreter, darunter GVP-Vizepräsidentin Ingrid Hofmann und Terry Cade aus dem GVP-Vorstand, mit klaren Worten die aktuelle Lage.
14.08.2025
„Plusminus“-Beitrag: GVP-Faktencheck widerlegt Aussagen zur Zeitarbeit
In einem Fernsehbeitrag der ARD-Sendung „Plusminus“ vom 13. August wurden Aussagen über die Bezahlung und die Beschäftigungsperspektiven von Zeitarbeitskräften getroffen. Der GVP hat die Behauptungen überprüft – und kommt zu einem anderen Ergebnis.
Sommerzeit ist Freibadzeit: Wo Bademeister und Rettungsschwimmer fehlen, rettet die Zeitarbeit das Badevergnügen  
Die Lage in den deutschen Freibädern spitzt sich zu:Wegen Personalmangels müssen immer mehr Bäder schließen.Diese Reportagereihe des GVP zeigt, wie der Einsatz von Zeitarbeit das Badevergnügen trotzdem sichern kann.
Mehr laden

Keine Ergebnisse.

Suchergebnisse

Alle Ergebnisse
  • Personaldienstleistungen
    • Zeitarbeit
      • Grundlagen
      • Tarif
        • News
        • Entgelttabellen
        • Basistarifwerke
        • Branchenzuschläge
        • Mindestlöhne
      • Recht
        • News
        • Mustervorlagen
        • Bundesagentur für Arbeit
        • AÜG
        • Allgemeines Arbeitsrecht
        • Arbeits- u. Gesundheitsschutz
        • Rechtsprechung
      • Politik
        • News
        • Politische Arbeit
        • Praxistest Zeitarbeit
        • Positionen
        • Pflege
        • Arbeitsmarktintegration
        • Fachkräfteeinwanderung
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalvermittlung
      • Grundlagen
      • Recht
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalentwicklung
      • Grundlagen
      • Praxis
      • Geschäftsfeld
  • Der GVP
    • Mitgliedschaft
    • Struktur
      • Präsidium
      • Vorstand
      • Tarifkommission
      • Verbandsbereiche
      • Landes- & Regionalbeauftragte
      • Geschäftsstellen
    • Leitlinien
      • Leitbild
      • Kodex
      • Qualitätsstandards
        • Allgemein
        • Pflege
        • Internationale Mobilität
        • Ausbildung
        • Pädagogischer Bereich
        • Personalvermittlung
      • CSR
      • Branche für Vielfalt
        • Eine Branche für Vielfalt
        • Charta der Vielfalt
    • Internationales
      • Allgemein
      • Europäische Gesetzgebung
    • Mitglieder
      • Mitglieder
      • Fördermitglieder
    • Karriere
  • Service
    • Beratung
      • Rechtsberatung
      • Inklusion
        • Allgemein
        • Praxisbeispiele & FAQ
        • Fördermittel
        • Juristische Grundlagen
        • Ausgleichsabgabe
    • Bildung
      • Allgemein
      • Seminare
      • Ausbildung
        • News
        • PDK-Berufsbild
        • Deine PDK-Ausbildung
        • PDK-Projekte
        • Links
      • Studium
      • Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit
      • Teilqualifizierung
    • Events
    • Medien
      • Presseinformationen
      • Videos
      • Presseverteiler
      • Newsletter
      • Faktenblätter
    • Schlichtung
    • Hinweisgeberschutz
  • LinkedIn
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube

Gesamtverband der
Personaldienstleister e.V. (GVP)

Geschäftsstelle Berlin | Universitätsstr. 2−3a | 10117 Berlin
Geschäftsstelle Münster | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster

Telefon: +49 30 206098-0 | info@personaldienstleister.de

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies
© 2025 Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)