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07.10.2024
Über den Autor
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Fabian Reichelt stv. Leiter Fachbereich Grundsatz - Politik

Fabian Reichelt ist stellvertretender Leiter des Fachbereichs Grundsatz – Politik. Der studierte Politikwissenschaftler M.A. und Wirtschaftsjurist LL.M (Com.) ist seit 2012 im Bereich Grundsatz – Politik beim Vorgängerverband BAP und nun beim GVP beschäftigt. Zuvor war er mehrere Jahre unmittelbar im Politikbetrieb auf Landes- und Bundesebene – zuletzt für eine Parlamentarische Staatssekretärin - tätig.   

Telefon: +49 30 206098-5512
E-Mail

Fachkräfteeinwanderung in die Zeitarbeit erst 2026 und zu unzumutbaren Bedingungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen für einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung vorgelegt und die betroffenen Verbände zur Stellungnahme aufgefordert. Darunter war auch der GVP. Für die Personaldienstleister ist ein darin enthaltener Punkt von besonderem Interesse: „die Erlaubnis der Einwanderung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern in die Zeitarbeit.“

Äußerst kurze Frist

Die Frist zur Stellungnahme für den Gesetzesentwurf war äußerst kurz bemessen. An einem Freitagnachmittag bekamen die Verbände den 24-Seitigen Gesetzesentwurf mit der Aufforderung, bis Montag, 16:00 Uhr, Stellung zu nehmen. Einige Verbände sahen sich nicht in der Lage, in dieser äußerst kurzen Frist den Gesetzesentwurf durchzuarbeiten und zu kommentieren. Der GVP musste sich auf den für die Personaldienstleister wichtigsten Punkt – die Fachkräfteeinwanderung mittels Zeitarbeit – beschränken und hat dazu kritisch Stellung genommen.

Änderungen vorgenommen

Offenbar nicht ganz ohne Wirkung, denn inzwischen hat das Bundeskabinett zwei Änderungen vorgenommen: Zum einen wurde der Vorbehalt gestrichen, dass Fachkräfte aus Drittstaaten nur dann in der Zeitarbeit arbeiten dürfen, wenn die Bundesagentur für Arbeit entsprechende Kontingente für bestimmte Berufsgruppen oder Wirtschaftszweige festlegt. Zum anderen sollen nunmehr auch Drittstaatler mit einer der inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation oder einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung eine Tätigkeit in der Zeitarbeit aufnehmen dürfen; die ursprüngliche Formulierungshilfe sah eine Beschränkung auf Drittstaatsangehörige mit deutschem Berufsabschluss (inländische qualifizierte Berufsausbildung) vor. Auch die Voraussetzung eines deutschen Hochschulabschlusses bei akademischen Fachkräften ist nicht mehr vorgesehen.

Bedingungen nicht akzeptabel

Obwohl der GVP prinzipiell das Vorhaben der Bundesregierung zur Öffnung der Fachkräftezuwanderung für die Zeitarbeit begrüßt, lehnt er die damit verbundenen Bedingungen entschieden ab:

1. Das Arbeitsentgelt für Fachkräfte aus Drittstaaten soll sich ab dem 1. Beschäftigungstag nach denen eines vergleichbaren Arbeitnehmers im jeweiligen Einsatzbetrieb (Equal Pay) richten.

2. Es soll eine Mindestbeschäftigungsdauer mit arbeitgeberseitigem Kündigungsverbot von 12 Monaten für in Drittstaaten rekrutierte und in der Zeitarbeit beschäftigte Fachkräfte geben.

3. Die Neuregelung soll voraussichtlich erst Anfang 2026 in Kraft treten, weil die Bundesagentur für Arbeit Zeit für umfassende IT-Umstellungen benötigt.

Insbesondere letztgenannter Punkt macht deutlich, dass von der in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung versprochenen „bürokratiearmen Umsetzung“ nichts übriggeblieben ist. Insgesamt würden die neuen Regelungen erheblichen Mehraufwand für Personaldienstleister und ihre Kunden nach sich ziehen und immensen Verwaltungsaufwand bei den Kontrollbehörden schaffen.

Beschäftigungsverbot ohne Einschränkungen abschaffen

Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf würde ein Sonderarbeitsrecht für Fachkräfte aus Drittstaaten in Bezug auf Kündigung sowie Bezahlung geschaffen. Diese Regelungen würden in die Tarifautonomie eingreifen und könnten gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, so dass sie auch aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich sind. Der GVP bleibt bei seiner Forderung: Das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit (§ 40 AufenthG) muss ohne Einschränkungen und so schnell wie möglich abgeschafft werden. Nur so können die Personaldienstleister einen wichtigen Beitrag zur Abmilderung des Fachkräftemangels leisten.

Die Stellungnahme des GVP zur ursprünglichen Formulierungshilfe, in der naturgemäß die Änderungen durch das Bundeskabinett nicht berücksichtigt werden konnten, gibt es zum Nachlesen hier im Download.

Download
GVP-Stellungnahme-Fachkräfteeinwanderung
Stand: Oktober 2024

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