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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
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Die Höhe der Jahressonderzahlungen ist im BAP- und iGZ-Tarifwerk identisch. Bereits mit Tarifabschluss vom 18.12.2019 wurde vereinbart, dass die Jahressonderzahlungen ab dem 01.01.2024 tarifdynamisch auf Basis der Entgeltgruppen (EG) 4 der Entgeltrahmentarifverträge BAP/DGB bzw. iGZ/DGB angepasst werden. Die Beiträge, auf welche sich die Tarifvertragsparteien mit Tarifabschluss vom 01.03.2024 einigten, stellt der GVP seinen Mitglieder in einer tabellarischen Übersicht als Download zur Verfügung.
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