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Dr. Anja Clarenbach Leiterin Fachbereich Grundsatz - Politik
Dr. Anja Clarenbach verantwortet den Fachbereich Grundsatz – Politik des GVP. Seit 2003 ist sie in unterschiedlichen Funktionen für Vorgängerverbände des GVP tätig, u.a. beim “BAP” als Leiterin der Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung sowie Mitglied der Geschäftsleitung, und war von 2019 bis 2023 Geschäftsführerin der Bundesakademie für Personaldienstleistungen. Nach dem Ersten Staatsexamen (Höheres Lehramt) promovierte sie in deutscher Literaturwissenschaft.
Telefon: +49 30 206098-5511E-Mail
Wolfram Linke Pressesprecher
Wolfram Linke ist Pressesprecher des GVP. Davor arbeitete er 15,5 Jahre als Pressesprecher beim Vorgängerverband „iGZ“ und 18 Jahre als Redakteur bei einer Tageszeitung. Er hält regelmäßig Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.
Telefon: +49 30 206098-5218E-Mail
Seit Jahren setzt sich die Personaldienstleistungsbranche für die Aufhebung des Schriftformgebots in der Zeitarbeit ein. Mittlerweile wurde das Ansinnen von der Politik erhört und für gut befunden – indes, das Warten hat (noch) kein Ende: Eigentlich sollten am Mittwoch (22. Mai) die Formulierungshilfen im Bundeskabinett beschlossen werden, mit denen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und im Nachweisgesetz das Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzt werden sollen.
Jetzt wurde wieder verschoben: vom 29. Mai auf den 12. Juni. Ob es an den zu großen Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung über Maßnahmen zur Ankurbelung der deutschen Wirtschaft liegt oder daran, dass gleichzeitig die Bürokratieentlastungsverordnung von Bundesjustizminister Buschmann beschlossen werden soll, ist offen. Mit der Verabschiedung des BEG IV inklusive der Ersetzung der Schrift- durch die Textform durch den Bundestag noch vor der Parlamentarischen Sommerpause dürfte es auf jeden Fall eng werden. Allerdings sind die 2. und die 3. Lesung des Gesetzes im Plenum des Bundestages bisher noch nicht terminiert.
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen dem Auftraggeber (Einsatzunternehmen) und Personaldienstleister bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Dafür muss der Vertrag von beiden Vertragsparteien vor der Überlassung eigenhändig im Original unterzeichnet werden. Auch Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mit dieser Regelung von 1972 sollten Einsatzunternehmen davor geschützt werden, Verträge mit Unternehmen ohne Erlaubnis abzuschließen und um Vereinbarungen nachvollziehbar sowie transparent zu gestalten.
Die Textform ist durch eine einfache E-Mail gewahrt. Der Ersatz durch Textform würde jegliche Kontrollmöglichkeiten erhalten und zugleich enormen bürokratischen Aufwand beseitigen. Arbeitnehmerschutz und Prüfmöglichkeiten blieben ohne Abstriche gegeben.
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