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GVP-Verbandsjurist/in
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSGneu) sind zwingend in deutschen Unternehmen anzuwenden. Die Änderungen betreffen Unternehmen jeder Branche und Größe, insbesondere aber auch Zeitarbeitsunternehmen, die in Form von Personal- und Kundenstammdatenbanken zahlreiche personenbezogene Daten verarbeiten. In dem Online-Seminar lernen Sie, die gesetzlich geforderten Dokumentationspflichten in Form eines Verarbeitungsverzeichnisses und einer Datenschutz-Folgenabschätzung umzusetzen und zu erstellen. Zentrale Themen der Zeitarbeit, wie beispielsweise der Beschäftigtendatenschutz und der Vertrag mit dem Kundenbetrieb werden im Online-Seminar genauestens erörtert. In einem zeitgleichen Online-Chat werden Ihre Fragen zum Inhalt des Webinars direkt beantwortet.
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Die Personalvermittlung (PV) ist eine wichtige und vor allen Dingen eigenständige Personaldienstleistung, und so sollte sie im Unternehmen auch umgesetzt werden. Sowohl Kunden als auch Bewerber haben hohe Ansprüche an die Personalvermittlung. Dies setzt eine...
Zeitarbeitsunternehmen werden regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit, dem Zoll, der Gewerbeaufsicht und auch der Berufsgenossenschaft auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Beanstandungen können häufig zu ernsten rechtlichen Konsequenzen...
Für die Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt gem. § 6a Manteltarifvertrag iGZ das Referenzprinzip. Maßgeblich ist, was der Mitarbeiter in den letzten drei abgerechneten Monaten verdient und wie viele Stunden er gearbeitet...
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