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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Jan Herzogenrath
„Ich fürchte, dass sie alle in den letzten Monaten in ihren Betrieben einen Rückgang verzeichnet haben“, äußerte sich Andreas Haßenewert, iGZ-Regionalkreisleiter Ostwestfalen-Lippe, zur Begrüßung der Gäste des letzten iGZ-Regionalkreistreffens im Schloss Ovelgönne. Haßenewert gab einen statistischen Überblick zur wirtschaftlichen Lage der Branche in der Region, die sich „in Schieflage" befinde. Auch die Behördeneffizienz und Verfügbarkeit von Fachkräften ließe deutlich zu wünschen übrig, kommentierte der iGZ-Regionalkreisleiter gegenwärtige Entwicklungen. Allerdings zeigte er sich zuversichtlich, dass die Bundesregierung die gemeinsamen Vorschläge von BAP und iGZ zur Ablösung des Schriftformgesetzes in den Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes einfließen lasse.
Karsten Gerhardy, iGZ-Landesbeauftragter für Niedersachsen, gab beim Regionalkreistreffen einen Überblick in Zahlen zur Entwicklung der Personaldienstleistungsbranche Niedersachsens. Das Land verzeichne einen leichtes Minus bei den Angestellten in der Arbeitnehmerüberlassung, die Zugänge aus der Arbeitslosigkeit stiegen laut Gerhady wenigstens um fünf Prozent.
Frank Michna, Kommunikationsberater und Digitalstratege, präsentierte unter dem Titel „Die KI-Revolution“ die Entwicklungen der digitalen Kommunikation. Er zeigte die Notwendigkeit der Nutzung von Social Media für Marketing und Personalgewinnung. Michna riet, dass der ständige Wandel nicht notwendigerweise immer mitgemacht werden müsse, aber nützliche Entwicklungen in digitaler Kommunikation sollten schnell erkannt und etabliert werden – dazu gehöre auch Künstliche Intelligenz (KI). Michna empfahl, dass Unternehmen der Personaldienstleistungsbranche künstliche Intelligenz bei der Personalsuche einsetzen können. Er warnte davor, KI bereits als Allerheilmittel zu verstehen; die Systeme seien noch nicht tatsächlich „intelligent“, aber auf einem guten Weg. Besonders bestehe keine Gefahr von Jobverlust durch KI, vielmehr gebe es einen Wandel der Arbeit des Menschen mit KI.
Eric Odenkirchen, iGZ-Fachbereichsleiter Arbeits- und Tarifrecht, verdeutlichte in seinem Update zum Arbeitsrecht, dass die Inflationsausgleichsprämie (IAP) an die Branchenzuschlagstarifverträge gekoppelt sei. Nur in diesen Geltungsbereichen könne 2024 eine IAP gezahlt werden. Die Höhe der IAP betrage maximal 2.300 Euro, die gestaffelt ausgezahlt werden müssen. Die Höhe der Prämie werde an der ausgezahlten IAP an Stammbeschäftigte im Kundenbetrieb festgelegt. Zum Hinweisgeberschutzgesetz klärte Odenkirchen darüber auf, dass Unternehmen unter 50 Mitarbeitern nun eine vertrauliche Stelle für Bedenken einzurichten haben. Der iGZ bietet dazu gemeinsam mit dem BAP und den Partnern von EQS eine digitale Lösung, sowie die Ombudstätigkeit des ehemaligen iGZ-Hauptgeschäftsführers und Rechtsanwalts, Werner Stolz.
Das Treffen OWL und Niedersachsen bildete den Abschluss der regionalen Veranstaltungen des iGZ. Ab Dezember wird der iGZ gemeinsam mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) als neuer Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) auftreten. Der Verband freut sich, auch dann weiterhin in engem Kontakt mit den Mitgliedern in allen Regionen zu stehen. Über zukünftige Veranstaltungen des neuen Verbandes werden alle Mitglieder und Interessierten in gewohnter Weise ausführlich informiert.
Hier stehen das Zeitarbeitsbarometer NRW und das Zeitarbeitsbarometer Niedersachsen zum Download zur Verfügung.
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