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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „BAP“.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Zu den Beschlüssen der Bundesregierung beim Arbeitsschutzkontrollgesetz erklärt BAP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter:
Der Kompromiss der Regierungskoalition bedeutet das Verbot der Zeitarbeit spätestens in drei Jahren, faktisch schon vorher. Das Verbot der Zeitarbeit ist sehr bedauerlich, weil diese an den Vorkommnissen in den großen Schlachthöfen keinen Anteil hatte. Somit ist eine Branche unter die Räder gekommen, die für die Flexibilität und Personalrekrutierung für mittelständische Unternehmen der Fleischverarbeitung unerlässlich ist. In diesem Bereich kam es weder zu Missständen noch zu Kontrolldefiziten. Die Zeitarbeit gehört zu den am stärksten kontrollierten Branchen; die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt sowohl beim Einsatzbetrieb als auch beim Zeitarbeitsunternehmen. Insofern ist die Behauptung, dass es auch in der Zeitarbeit ‚unhaltbare Zustände‘ gäbe, haltlos. Zur Lösung der im Zusammenhang mit Corona diskutierten Missstände ist das Verbot der Zeitarbeit schlicht ungeeignet. In einer Krise, in der die Politik gefordert wäre, die Flexibilität der Unternehmen zu erhöhen, geschieht mit diesem Gesetz nun das genaue Gegenteil.rnDie in der Regierungskoalition vereinbarten befristeten Voraussetzungen zur Zeitarbeit in der Fleischverarbeitung, wie equal treatment, Quote, Höchstüberlassungsdauer von vier Monaten und Tarifvorbehalt, sind so eng und bürokratisch, dass sie für mittelständische Unternehmen der Fleischverarbeitung kaum umsetzbar sein dürften. Nach den von der NGG geäußerten Bedingungen zur Verhandlung von entsprechenden Tarifverträgen ist ohnehin sehr zweifelhaft, ob Zeitarbeitskräfte über den 01.04.2021 eingesetzt werden dürfen.“
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