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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

23.08.2023

Zeitarbeitsbranche stemmt Herausforderungen durch Fortschritt

„Das ist die Zukunft der Personaldienstleistung“, proklamierte Florian Swyter, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), bezüglich der Verbandsverschmelzung zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) auf dem iGZ-Summertime-Meeting Bremen und Niedersachsen am 22. August 2023 in Bremen. Dort informierten sich die Mitglieder auch darüber, wie die Bundesagentur für Arbeit Personaldienstleister bei der Personalsuche und -entwicklung unterstützen kann und was es Neues in Sachen Gesetzgebung gibt. Es war das letzte iGZ-Event in Bremen und Niedersachsen bevor es unter dem GVP mit neuen Veranstaltungen weitergeht.

Wachstum im Norden

Zum Auftakt begrüßten zunächst Bettina Schiller, iGZ-Landesbeauftragte für Bremen, und Kartsten Gerhardy, iGZ-Landesbeauftragter Niedersachsen die Teilnehmer. Gerhardy präsentierte das Zeitarbeitsbarometer – 56.000 Zeitarbeitskräfte registrierte das Statistische Bundesamt im Mai in Niedersachsen. Allein im Juni, so der iGZ Landesbeauftragte, kamen 2696 Beschäftigte hinzu, was rund einem Fünftel aller neugemeldeten Stellen entsprach.

Die Zukunft der Zeitarbeitsbranche

Swyter kam nach Bremen um sich mit den iGZ-Mitgliedern auszutauschen und zum Stand der Verschmelzung der Verbände zu informieren. „Wir haben einen Gesamtvertretungsanspruch für die Branche formuliert“, so Swyter – Es sei der beste Weg alle Unternehmen der Personaldienstleistungsbranche einzubeziehen, um an einem Strang zu ziehen. Er erläuterte, wie man durch die Einbringung der Unternehmen in Verbandsbereiche die Qualitätsstandards für alle erhöhen könne.

Akademische Weiterbildung

Ab Oktober 2024 wird in Kooperation mit der Fernuniversität Hagen erstmals ein Bachelorstudiengang für die Personaldienstleistungsbranche angeboten. Prof. Dr. Jens Große, iGZ-Fachbereichsleiter Bildung und Personal, stellte gemeinsam mit Claudia Schütte, iGZ-Organisations- und Personalentwicklung, zunächst das Vorgängermodel – das Modulare Karriereprogramm vor. Das Programm wird ebenfalls bereits gemeinsam mit der Fernuniversität Hagen als Fernstudium angeboten und führt bei erfolgreichem Abschluss zu einem „Certificate of Basic Studies“ (Studienbescheinigung).

Erfahrung der Branche nutzen

Petra Füller, Leiterin der Koordinierenden Stelle Zeitarbeit (KSZ) der Bundesagentur für Arbeit (BA), referierte zum Thema „Kompetenz – Service – Zukunft“. Dabei ging sie unter anderem auf die Kompetenzbereiche der KSZ ein und regte an, die Kooperation zwischen Personaldienstleistern und BA neu anzugehen. „43 Prozent der Zeitarbeitskräfte haben einen Migrationshintergrund“, stellte Füller die Statistiken der BA von und betonte den hohen Erfahrungswert der Branche im Umgang mit Migranten. Insgesamt rund 60 Prozent der Zeitarbeitnehmer seien ungelernte Hilfskräfte – daher spiele  Qualifizierung eine immer wichtigere Rolle.

Auf die BA zugehen

Um Fördermittel zu erhalten, empfahl Füller einen gemeinsamen Plan mit dem Kundenunternehmen auszuarbeiten und bei der BA vorzulegen. Mit den Agenturen könnten dann auch die langfristigen Perspektiven besprochen werden. Als Beispiele für Tätigkeitsfelder nannte Füller die Beschäftigung Schwerbehinderter, die Frauenquote und die Demographie. „Es gibt schon Projekte, und die können künftig mit der Branche gemeinsam aufgesetzt werden“, appellierte sie, sich zu engagieren. Zusätzlich gebe es ein neues Angebot: „Berufsberatung im Erwerbsleben – lebenslanges Lernen und Weiterbildung der Beschäftigten.“

Hinweisgeberschutz unter der Lupe

Wie das Hinweisgeberschutzgesetzt nun umgesetzt werden muss, das stellte Eric Odenkirchen, Syndikusrechtsanwalt und iGZ-Fachbereichsleiter Arbeits- und Tarifrecht, den Teilnehmern vor. Er verwies darauf, dass Bußgelder für die Nichteinrichtung einer internen Meldestelle ab dem ersten Dezember erhoben werden können. Ab 50 Beschäftigten müsse ein Unternehmen eine solche Meldestelle einrichten, dazu seien laut Odenkirchen derzeit auch Zeitarbeitnehmer zu zählen, was juristisch noch strittig sei. Odenkirchen erklärte, dass eine Meldestelle von einer unabhängigen, vertraulichen und Fachkundigen Person betreut werden müsse. Dort seien auch anonyme Meldungen zu verfolgen, betonte Odenkirchen.

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